Hhandelsverkehr mit RKohtabak 63
rege Beteiligung deutscher Tabakgewerbetreibender an allen
diesen Unternehmungen gibt die Gewähr dafür, daß dieselben
in zweckmäßigster Weise geleitet und durchgeführt werden und
lassen in naher Zukunft auf Grund der bisherigen Ergebnisse
größere Mengen guter Gewächse erwarten, deren Verkauf den
hanseatischen Tabakmärkten gesichert ist und diesen neues Leben
zuführen wird. Soweit bekannt ist, bezwecken alle bisherigen
Unternehmungen die Erzeugung eines Konkurrenzproduktes gegen
den hochwertigen Sumatra-Decktabak. Einer weiteren Zukunft
bleibt es vorbehalten zu erwägen, ob neben dem plantagen—
mäßigen Anbau auch die für kleinbäuerliche Betriebe geeignete
Aufzucht von Umblatt- und Einlagetabak oder von Sigaretten—
tabak mit Vorteil einzuführen ist.

V. Der Kohtabakhandel.

In den meisten Produktionsländern wird der Tabak von den
Pflanzern an Händler verkauft, welche die Bauern selbst be—
suchen oder durch Angestellte oder durch Vermittlung von Kom—
missionären nach der Ernte besuchen lassen. Eine Ausnahme
von diesem Verfahren besteht nur bei Sumatra-, Borneo- und
demjenigen Java-Tabak, welcher von größeren Pflanzungsunter—
nehmungen erzeugt wird. Diese unterhalten an den hollän—
dischen Marktplätzen eigene Niederlassungen — dort ist auch
meist der Sitz der hauptverwaltung — und bringen das Ernte—
produkt selbst an den Markt. Die Räufer des Tabaks übernehmen
denselben vielfach lose, d. h. unverpackt, und verpacken ihn in
üblicher Weise für den Dersand, nachdem die Ware in ihre Lager—
häuser verbracht worden ist, woselbst auch häufig erst vorher
die Sortierung nach Qualität usw. erfolgt. Alsdann geht der
Tabak an die Stapelplätze des handels, wo er, wie 3. B. in
Nordamerika, in Auktion oder freihändig an Großhändler ver—
kauft wird. Diese letzteren vermitteln den Absatz an die in—
ländischen Fabrikanten oder zur Ausfuhr in die Verbrauchs—
länder. Vielfach unterhalten auch die europäischen Import—
häuser eigene Sweigniederlassungen an den überseeischen Stapel—
olätzen zum direkten Einkauf des für die Ausfuhr bestimmten