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nehmen geneigt ist. Der Silialbetrieb findet sich fast ausschließ—
lich in großen Städten und namentlich stark ausgedehnt in Berlin;
indessen beträgt selbst dort die Zahl der Filialbetriebe nur rund
/7 der gesamten rund 3500 Spezialhandlungen. Geht man von
der Tatsache aus, daß die Großbetriebe infolge ihrer meist stär—
keren Kapitalkraft und des größeren Umsatzes günstigere Ein—
kaufsgelegenheit haben als viele Alleinbetriebe, so erscheint diese
Feststellung verwunderlich. Es ist aber zu beachten, daß der
Konsument von dem Hhändler als Gegenleistung für das dem—
selben zu schenkende Vertrauen eine sehr weitgehende Befriedi—
gung seiner Wünsche in bezug auf die Ware und die Bedienung,
ja vielfach ein Cingehen auf mannigfache Launen erwartet. Der—
artigen imponderablen aber bedeutungsvollen Forderungen kann
der Einzelbetriebshändler viel eher und leichter gerecht werden
als der weniger elastische Großbetrieb, der im Interesse einer
zeordneten Geschäftsführung gezwungen ist, auch im Verkehr
mit der Kundschaft seinen Angestellten viele schematische Vor—
schriften zu geben, welche die Befriedigung individueller Wünsche
der Käufer erschweren. Dieser Vorsprung des Alleinbetriebes
wird allerdings in neuerer Seit durch das Vordringen der Siga—
rette, des ausgeprägtesten Markenartikels, wieder verringert.
Die Sunahme des Sigarettenverbrauches ist aber noch zu jungen
Datums, so daß sich jetzt eine Veränderung der beftehenden
Derhältnisse nach dieser Kichtung noch nicht feststellen läßt.

VIII. Der Tabakgenuß als Steuerobjiekt.

Es gibt wohl kaum ein nicht zu den notwendigen Lebens—
bedürfnissen zählendes Genußmittel, welches überall und in allen
Oolksschichten eine so schnelle und ausgedehnte Verbreitung fand
wie der Tabak. Diese Tatsache erklärt es, daß die Kegierungen
aller Länder schon frühzeitig den Tabak als ein sehr geeignetes
Objekt für die Erhebung von Steuern erkannten, und so wurde
dessen Besteuerung bald eine der wichtigsten Quellen für die
Staatseinkünfte. Man belegte ihn entweder mit hohen Zöllen
oder monopolisierte die Einfuhr, Verarbeitung und den Ver—
schleiß, gleichviel ob für eigene Staatsrechnung oder durch Ver—
pachtung des Monopols an einen Unternehmer. die älteste Art
der Besteuerung war der Eingangszoll, welcher von dem ur—