Tabak als Steuerobjekt
Sinanzpolitiker sehr leicht zu der Annahme verführen, daß auch
in Deutschland aus der Tabakbesteuerung noch viel höhere Ein—
nahmen für die Staatskasse unbedenklich zu erzielen seien, und
tatsächlich sind ja die Einkuͤnfte durch die Tabakfteuergesetze vom
16. Juli 1909 und 12. Juni 1916 ganz erheblich gesteigert worden,
wie in der Folge noch genauer nachgewiesen wird. Indessen be—
stehen gegen starke Erhöhungen der Tabakbesteuerung für Deutsch—
land sehr gewichtige volkswirtschaftliche Bedenken. Betrachtet man
aus der vorstehenden Zahlenreihe die beiden Extreme Deutschland
und Frankreich, so ist festzustellen, daß der Jahreskonsum pro
Ropf der Bevölkerung, auf Kohtabak berechnet, in Deutschland
im Jahre 1907 1,67 ẽg gegen 0,08 in Frankreich betragen hat.
Es unterliegt aber keinem S3weifel und wird auch von keiner
veite bestritten, daß die hansastädte Bremen und hamburg nur
dadurch in der Lage waren, eine überragende Stellung als Tabak—
handelsplätze im internationalen Derkehr zu erreichen, daß sie
im deutschen hinterlande einen ebenso sicheren wie bedeutenden
Abnehmer hatten. Mindestens ebenso wichtig für die volkswirt
schaftliche Beurteilung ist auch die Catsache, daß der Tabak je
nach der höhe der Besteuerung, in der Form des Genusses er⸗
heblich voneinander abweicht; mit andern Worten: Je höher
die Besteuerung, desto geringer ist der für die herstellung der
Tabakfabrikate aufgewendete Arbeitslohn und die Zahl der in
der Tabakfabrikation beschäftigten Arbeiter. hierfür liefern
folgende statistische Angaben einen schlagenden Beweis: Nach
der Gewichtsmenge des Gesamtverbrauches berechnet), wurden
im Jahre 1906 verbraucht in
Sigarren Sigaretten Rauch—-, Kau- u. SsSchnupftabak
Frankreich — —V 8900
Deutschland 6207 50 330/

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In Frankreich wurde also von Sigarren, demjenigen Tabak—
fabrikat, welches nur in handarbeit mit einem Cohnaufwande
von rund 2000 seines Kleinhandelswertes hergestellt werden
kann, prozentual noch nicht ganz 110 des deutschen Verbrauches
erreicht, dagegen der Derbrauch in den ganz oder überwiegend

1) Denkschrift des deutschen Tabakvereins an den Reichstag, vom
1. November 1908.