Geschichtliches zur deutschen Tabaksteuer 103

mit Maschinen hergestellten Fabrikaten um fast das Dreifache
übertroffen. Dementsprechend stellten sich die Arbeiterverhält—
stisse in:

Einwohnerzahl Arbeiterzahl CLohnsummen pro Jahr
Frankreich 39,2 Mill. 15 500 13,6 Mill. Mark
Deutschland 62 J 200000 110

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Im Susammenhang mit der großen Tabakindustrie konnten sich
in Deutschland auch namhafte Hilfsindustrien für Maschinen,
Wickelformen, Zigarrenkisten, Band und namentlich für Etiketten
und ähnliche lithographische Erzeugnisse entwickeln, welche ver—
möge des großen Inlandbedarfes in der Lage sind, auch einen
bedeutenden Export ihrer Fabrikate in das Ausland mit Erfolg
zu betreiben.

die deutsche Tabakbesteuerung.
Es wurde schon erwähnt, daß die deutsche Tabaksteuergesetz—
gebung eine bunte Mischung der verschiedensten Systeme zeigt.
Für den inländischen Tabak besteht die Flächensteuer neben der
Gewichtssteuer; für den ausländischen Tabak und Tabakfabrikate
die Gewichtssteuer neben der Wertsteuer und schließlich besteht
neben diesen Materialsteuern auch noch für einzelne Arten von
Fabrikaten die Fabrikatsteuer. Bei der Gründung des Deutschen
Keiches übernahm dieses das Tabaksteuergesetz des Norddeutschen
Bundes, welches für den inländischen Kohtabak eine Flächen—
steüer von 6 Taler pro Morgen und für ausländischen Kohtabak
einen Gewichtszoll von 4 Taler pro Zentner vorschrieb; legt man
den damals noch geringen Gewichtsertrag des deutschen Tabak—
baues von 9 Zentner pro Morgen zugrunde, so war also der
deutsche Tabak mit einer Steuer von 2 Mark pro Zentner dach—
reifen, unfermentierten Tabaks belastet. Bereits nach knapp
drei Jahren nach der Gründung des Reiches setzte der Bundesrat
eine Kommission ein, welche eine Anderung der Tabaksteuergesetze
zwecks Erzielung höherer Einnahmen vorbereiten sollte; diese
UNommission trat am 26. Februar 1873 zusammen, und in der
Folge entwickelte sich eine sehr leidenschaftliche Polemik über
die verschiedenen Steuersystene. Am 22. Februar 1878 begann
im Reichstag die erste Tabaksteuerdebatte auf Grund einer Vor—
lage, welche eine Gewichtssteuer von 24 Mark pro Zentner deut—