104 Tabak als Steuerobjekt
schen, einen Zoll von 42 Mark pro Zentner ausländischen Roh—
tabaks bezweckte. Während dieser Debatte erklärte Fürst Bis—
marck, daß er die Vorlage nur als eine Durchgangsstation für
die Erzielung höherer Cinnahmen aus dem Tabuk betrachte und
sich offen zum Tabakmonopol bekenne. Die Regierungsvorlage
wurde abgelehnt und kurz darauf eine Enquetekommission zum
Studium der Tabaksteuer eingefetzt. Nach langen heftigen Kämpfen,
 hervorgerufen nicht allein durch den Widerstand des Tabak—
gewerbes, sondern auch durch die divergierenden Interessen der
Bundesstaaten — Bayern, Baden und hefssen als Tabakbau trei—
bende, die hansastädte als fremden Tabak importierende Staaten
—, wurde am 16. Juli 1879 folgendes Gesetz angenommen:
Hewichtssteuer für inländischen Tabak 45 Mark pro de, an deren
Stelle tritt für Grundstücke von weniger als 4 ar eine Flächen—
steuer von 4,5 Pfennig pro Quadratmeter. Eingangszoll für
ausländischen Rohtabak 85 Mark, für Zigarren und Zigaretten
270 Mark, für andern bearbeiteten Tabak 180 Mark pro dae.
Schon kurze Zeit später, nämlich im Jahre 1882, wurde dem
Keichstag ein Gesetzentwurf auf Einführung des Cabakmonopols
von der Regierung vorgelegt. Als Abfindung, welche den Tabak—
gewerbeireibenden und Arbeitern für die Aufgabe ihres Berufes
zeleistet werden sollte, waren 257 Millionen Mark vorgesehen.
Dieser Betrag wurde aber selbst von den Anhängern als zu
niedrig bezeichnet, da bei den Arbeiten der 187861 Kommission
selbst der württembergische Bevollmächtigte v. Moser die Abfin⸗
dung auf 687 Millionen Mark berechnet hatte. Trotzdem sich
Fürst Bismarck mit seiner ganzen Uutorität für diese Vorlage
einsetzte und der berühmte Nationalökonom Adolf Wagner das
Tabakmonopol als das „Patrimonium der Enterbten“, d. h.
das befte Mittel zur Ausführung der durch die Botschaft des
Kaisers Wilhelms J. angekündigten ausgedehnten sozialen Gesetz⸗
gebung bezeichnete, wurde der Entwurf nach kurzen aber fehr
heftigen Debatten vom Reichstage abgelehnt. Im November 1893
ging dem Reichstage eine neue Cabaksteuervorlage zu, nach
welcher die Steuer auf inländischen Tabak aufgehoben, der Zoli
auf ausländischen Tabak von 88 Mark auf 45 Mark pro dae
herabgesetzt, dagegen eine Fabrikatwertsteuer eingeführt werden
sollte. Dieser erste Versuch, an Stelle der Materialfteuer eine