Die Anfänge der Fabrikatsteuer 105
Fabrikatsteuer zur Hauptquelle der staatlichen Tabakbesteuerung
zu machen, bezweckte einen bei den Fabrikanten zu erhebenden
Wertzuschlag von deren Fakturenpreisen, und zwar 331/3 0/0 von
Zigarren und Sigaretten, 5000 von NRau- und Schnupftabak,
662/3000 von Rauchtabak. Für die Abstufung dieser Sätze war
die Absicht maßgebend, diejenigen Fabrikate niedriger zu be—
steuern, deren herstellungskosten den höchsten Anteil an Arbeits—
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Entwurf noch zwei in den beiden nächsten Jahren nach gleichen
Grundsätzen, aber mit erheblich modifizierten Tarifen vorge—
legte Entwürfe fanden die Zustimmung des Reichstags; ferner
wurde auch der in der Reichstagskommission aufgetauchte Vor—
schlag, eine Wertsteuer für Kohtabak an Stelle der Wertsteuer
für Fäbrikate zu setzen, abgelehnt. Am 28. November 1905, bei
Beratung der ersten jüngeren „Finanzreform“, erschien ein neuer
Tabaksteuergesetzentwurf, welcher lediglich eine Erhöhung der
Ssätze des bestehenden Gewichtssteuersystems bezweckte. Auch dieser
Entwurf fand keine Mehrheit im Reichstage, indessen wurde in
der Kommission, angeregt durch den steigenden Verbrauch von
Zigaretten, eine Sonderbelastung dieser Art von Fabrikaten be—
schlossen. Nachdem der erste Gedanke, eine Mehreinnahme durch
staatliche Monopolisierung des Verkaufs von Sigarettenpapier
(diese besteht in Bulgarien, Griechenland und Montenegro) sich
als fast unausführbar erwies, wurde unter starker Erhöhung der
Tingangszölle für ausländische Fabrikate eine mittels Banderole
zu erhebende Wertsteuer für Sigaretten und feingeschnittenen
Tabak höherer Preislagen beschloassen; die Steuersätze wurden
nach dem Kleinverkaufspreise der Fabrikate abgestuft. Die aus—
ländischen Fabrikate unterliegen neben dem Cingangszolle auch
der gleichen Wertbesteuerung. Die Wertsteuer, welche nach den
Verkaufspreisen auch relativ höher gestaffelt ist, beträgt 12 bis
1800 des Kleinverkaufspreises. Der unbefriedigende Erfolg der
ganzen 1906er FSinanzreformvorlage sowie die guten fiskalischen
Ergebnisse der neuen Sigarettensteuer führten im Jahre 1908
zu einer neuen Steuervorlage an den Reichstag, welche die Aus—
dehnung der Fabrikatsteuer GBanderolensteuer) auf alle Tabak—
fabrikate bezweckte. Nach sehr heftigen Kämpfen wurde dieser
Entwurf abgelehnt und das im Juli 1909 erlassene Tabaksteuer—