Der deutsche Steuertarif

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tabak: Klasse 2a Preis über 325 Mark pro kg
2b über 5510 Mark — 1,60 Mark, 20 über 10220.Mark — *
z Mark, 2d über 20530 Mark — 4,80 Mark, 2e über 5 Marty
— 7 Mark. Für Sigarettenhülsen oder Zigarettenpapierblättcheu⸗
1 Mark pro 1000 stück. Ferner wird ein Kriegszuschlag nach
folgendem Tarife erhoben: Klasse PVa 3 Mark, 1b 5 Mark, 10—
7 Mark, 1d 12 Mark, we 18 Mark, uf 25 Mark; für Siga—
rettentabak im Preise von mehr als 8ÿ510 Mark — 3 Mark,
10-20 Mark — 5 Mark, 20-30 Mark — 8 Mark, mehr als
30 Mark — 12 Mark. Für Sigarettenpapier: 6 Mark. Zum
Schutze der bestehenden Sigarettenfabriken wurde ferner be—
stimmt, daß für Fabrikatmengen, welche die Versteuerung der
Periode vom 1. Oktober 1015 bis 31. März 1916 überschreiten,
der Kriegsaufschlag je nach der höhe der Überschreitung bis zum
vierfachen Satze erhöht wird. Das Tabaksteuergesetz hat für die
Staatsfinanzen im großen und ganzen den Erwartungen bisher
entsprochen, betreffs der Zigarettensteuer dieselbe sogar erheblich
übertroffen. Es wurden vereinnahmt vom 1. Juli 1911 bis
30. Juni 1912:
zteuer auf inländischen Tabak ... mt. 11443 885.
„Tabakersatzstofffe.. — 93 059. -
Gewichtszoll auf ausländischen Tabak u. Tabakfabrikate, 72935 720. -
Wertzuschlagszoll auf Tabakfabrikate 46400794. —
mt. 130873 458. —
1164 935. -
————

IL-Abzüglich

 Ausführvergütungen.

Die für das Rechnungsjahr (1. April bis 31. März) 1911/12
ausgewiesenen Cinnahmen aus der Sigaretten- Ganderolen-)
Steuer betragen

für Zigaretten
Feinschnittabak

mt. 33824036.53
295 7326
TTTIIsc—F—

Mithin wurde aus dem Tabakgenuß insgesamt eine Steuer—
einnahme von 163 828 292 Mark erzielt. Dieselbe ist inzwischen
erheblich gestiegen. Über die wirtschaftlichen Folgen, welche dieses
Gesetz auf die Tabakindustrie bisher geübt hat, wird im nächsten
Abschnitte berichtet.