Regeln für den Tabakgenuß 119
unzulänglich gehalten, und die nach den verschiedenen Methoden
hergestellten Fabrikate finden eine verhältnismäßig geringe
Beachtung. Es dürfte demnach genügen, wenn folgende Kegefn
beobachtet werden: Der Tabakgenuß ist zu meiden von Jugend—
lichen, deren körperliche Entwicklung noch nicht vollendet ist,
sowie von schwächlichen Menschen oder solchen, deren organische
Funktionen durch Krankheit gestört sind. Gesunde Menschen
sollen den Tabakgenuß meiden, bevor eine genügende Aufnahme
von Nahrung stattgefunden hat, sowie unmittelbar vor der Nacht—
ruhe und bei lebhafter Körperbewegung (märschen, Schlittschuh—
laufen usw.). Von ärztlicher Seite wird auch empfohlen, in
Abständen von 4-55 Tagen einen rauchfreien Tag einzuschalten.
Das Maß des Tabakgenusses hat jeder seiner eigenen Körper—
beschaffenheit, der Cebensweise und seinem Befinden anzupassen.
Medizinische Mittel gegen die Wirkungen des Nikotins sind bis—
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nach oben angegebenen Regeln leicht vermeidlichen Nikotin—
vergiftung, wenn der Patient den Tabakgenuß für einige Zeit
einstellt und durch ausgiebigen Aufenthalt in freier Luft und
andere Mittel den organischen Stoffwechsel fördert, bei welchem
dann das Nikotin bald ausgeschieden wird.