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Anspruch nahm, sowie sich als Gnade ausbat, die Seide und die
Waare nicht zu hoch mit Zöllen und Accisen beschweren zu wollen.
Wirklich ging der König auf die Wünsche des hervorragenden
Philosophen ein und bewilligte der Societät ein ausschließliches Privileg
zur Anpflanzung von Maulbeerbäumen. Leibnitz that auch Schritte,
es zu verwirklichen und setzte sich zu diesem Zwecke mit dem Conrector
Frisch vom Berlinischen Gymnasium zum grauen Kloster in Brief⸗
wechsel. Dieser erwarb sich in der That große Verdienste um die
Beförderung des Anbaues von Maulbeerbaͤumen, pflanzte sie in
Spandau, Köpenick, in Berlin selbst und hatte die Freude, daß un⸗
geachtet des harten Winters von 1709 der weiße Maulbeerbaum
doch erhalten blieb.i) Troz alledem schlief die Lust zur Fortsetzung des
Werkes allmählig wieder ein, und erst Friedrich Wilhelm J. belebte das
Interesse für den Seidenbau aufs Neue. Zwei Broschüren des Conrectors
Frisch: „Der Seidenbau, nach seiner Moͤglichkeit und Nutzbarkeit,“ im
Jahre 1718. und „Der Seidenbau in seiner nöthigen Vorbereitung,
nöthigen Bestellung und endlichen Gewinnung,“ im Jahre 1714 er—
schienen, setzten dem Publikum den Nutzen des Seidenbaues auseinander
und gaben Anleitung zu seiner Inangriffnahme. Dann verwiesen die
beiden Verordnungen vom 5. März 1714 und 12. September 1716 dar—
auf, mit welchen beträchtlichen Summen Geldes das Land dem Auslande
für Seide tributair sei. Dies könne man größtentheils erhalten, wenn
man sich des Seidenbaues befleißigen wolle. Die Unterthanen möchten
doch ihren eigenen Vortheil erkennen und Maulbeerbäume in Menge
anpflanzen. Auch die Magistrate in den Städten sollten dafür ein—
treten, indem sie „an geméinen Orten, an denen Mauern, Gräben,
Wegen, Triftoen oder wo es sonst bequem und sohicklich sei,
von Jahr æu Jahr eine Anzabl junger Maulbeerbäume versetaen,
solehe gehörig warten und so zu dem Seidenbau Grund legen.“
Man sieht, es war dem König voller Ernst damit und kein
bloßer Scherz, wenn er durch Kabinetsordre von 1718 befahl, den
gelehrten und närrischen Gundling als Geheimen Rath bei dem neu
organisirten General-Commissariat einzuführen und ihm „das De—
partement aller Seidenwurmo im ganzen Lande‘ zu übertragen.ꝰ)
Im nächsten Jahre — am 9. Januar 1719 — folgie eine Verord—
nung, in der die Geistlichen aufgefordert wurden, die Kirchhöfe mit
Maulbeerbäumen zu bepflanzen, eine sicherlich angemessenere Ver—
wendung des Platzes, als wenn man noch heute z. B. in manchen
meklenburgischen Kirchdörfern Pflaumenbäume auf diesen Stätten des
Friedens gedeihen sieht.
) Hintze a. a. O. S. 91, 72.
) Hintze, S. 92.