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seit 12 Jahren mit der Kultur von Maulbeerbäumen vertraut sei,
seine Bäume in Hinter- und Vor-Pommern wie in der Mark abzu—
setzen pflege und eben auf seiner Plantage auf dem Stuhthoffe
14000 Stämme in Flor habe.
Diese beiden Manner erschienen im August 1758 in Schwerin
und legten der Kammer die Bebingungen vor, unter denen sie bereit
waren, Plantagen anzulegen. Sie forderten zunächst Tagegelder von
32 Schillingen und Reisegeld, um im Lande die für ihre Zwecke
passendste Gegend aufzusuchen. Ein Grundstück, groß genug, um
1000 Bäume darauf zu pflanzen, sowie ein Haus, in dem sie wohnen
und gleichzeitig die Fabrik betreiben könnten, wünschte Jeder von
ihnen für seine Bemuͤhungen unentgeltlich als erbliches Eigenthum.
Das für die Plantage nöthige Holz sollte ihnen unentgeltlich geliefert,
der Transport der Bäume von Rostock bis an die Plantage aus
Staatsmitteln bestritten werden. Ferner sollte die Regierung für die
Verbreitung der Bäume bei Pächtern, Beamten und den Einwohnern
Sorge tragen und diese veranlassen, sie zum Preise von 6 Schill.
z3 Pfen. pro Stück von ihnen zu kaufen. Der Herzog seinerseits
sollte ihnen 10 Pfund Saat zu Maulbeerbäumen, die sie mitbringen
würden, zu 10 Thaler das Pfund abnehmen. Sie würden den
Samen dann dort einstreuen, wo der Herzog es wünschte, behielten
sich aber vor, die entstehenden Bäume für Plantagenzwecke zu benuten.
Endlich wollten sie sich zu einer Art Inspectoren gemacht wissen und
versprachen gegen Diäten von 82 Schillingen und freie Fahrt zwei—
mal jährlich Revisionsreisen im Lande zu machen.
Man sieht, daß beide Gärtner ihren Vortheil wahrzunehmen
wußten. Sie mochten ja in der That auf dem Standpunktt stehen,
wie sie versprachen, daß die Plantagen zum, Wachsthum des Landes:
commercoii“ gedeihen würden; auffällig blieb es immer, daß sie der
Kammer nicht unbeträchtliche Kosten zumutheten, ohne irgend eine
Gewähr für das Gelingen des Werkes bieten zu können. Man war
daher in Schwerin auch nicht im Geringsten geneigt, ihnen mehr
entgegen zu kommen, als indem man ihnen ein Grundstück frei und
ohne Abgabe überwies. Alle Unkosten follten die „Planteurs“ selber
tragen, da sie nicht „die geringste, auch nicht einmal wabrscheinliebste
 Vermuthung eines künftigen Profits‘ bieten könnten.
Allenfalls war man noch bereit, ihnen Bauholz zu liefern.
Auf, solchen Bescheid mochten die beiden Bewerber nicht gefaßt
gewesen sein; nachdem sie ihn erhielten, baten sie wenigstens um
Ersatz ihrer Reisekosten; aber unter dem Hinweis darauf, daß Nie—
mand sie geheißen hätte, zu kommen, wurde ihnen diese, ja übrigens
auch wenig begründete Bitte abgeschlagen.