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Daß es sich bei dieser Entscheidung um eine grundsätzliche Auf⸗
fassung der Kammer handelte, beweist ein anderer fast gleichzeitig sich
abspielender Fall. Am 14. Mai desselben Jahres bot der Kaufmann
David Dinter aus Stargard in Pommern dem Herzog einen Maul⸗
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mit dem Seidenbau sich beschäftigt habe und ein guter Oeconom,
Gärtner und Jäger sei. Auch diesem wurde von der Kammer der
Bescheid zu Theil, daß wenn das vorgeschlagene Subject auf seine
Kosten Plantagen errichten wolle, man ihm die dazu erforder—⸗
lichen Terrains einräumen werde. Auf mehr könne man sich nicht
einlassen.
Mit dem Regierungsantritt Herzog Friedrichs im Jahre 1736
scheint der Gedanke, die Industrie zu beleben, mehr als in früheren
Jahren allgemein erörtert worden zu sein. Es war einer der ersten
herzoglichen Landtagsvorschläge gewesen, zu überlegen, wie man „nach
dem Exempel anderer wohleingeriehteter Staaten die einheimische
Wolle in einheimischen Manufakturen zum Aufnehmen des
Landes“ am zweckmäßigsten verwenden könne. Allerdings kam bei
dieser Ueberlegung nichts heraus, denn die Stände wollten von dem
Vorschlage, einen Zoll auf die Ausfuhr roher Wolle zu legen, nichts
wissen. Jedoch zeigt diese Thatsache, daß der Herzog wie sein Vater
die Hebung des Gewerbes in Meklenburg für nothwendig und vor⸗
theilhaft ansah. So hatte er denn auch gegenüber der Meldung eines
gewissen Antoine Verdier aus Berlin, der bereit war, Plantagen von
Maulbeerbäumen anzulegen und Seidenfabriken zu begründen, den
leicht begreiflichen Wunsch, daß die Kammer die Angelegenheit ernst—
lich prüsen möge. Die Bedingungen, wie sie Verdier aufgezeichnet
haben wird, liegen leider nicht vor. Nur aus dem Bericht, den die
Kammer am 15. October 1760 dem Herzog abstattete, können wir
entnehmen, daß er freie Wohnung, Materialien, 20 jährige Abgaben⸗—
freiheit u. s. w. verlangt hatte. Er selbst war mittellos.
Wie es scheint, stammte Verdier aus einer Seidenfärber-Familie
dieses Namens, die aus Genf im Jahre 1752 in Berlin eingewandert
war. Offenbar hatte man ihn dorthin berufen, denn eine Kabinets⸗
ordre vom 2. Juli 1752 bewilligte ihm Reisegeld von 200 Rthlr.
und eine jährliche Pension von 3800 Rthlr. Zwei Jahr später kam
ein anderer Verdier — sein Vorname war Marc, während der Vor⸗
name des ersten unbekannt geblieben ist — mit seiner Familie nach
Berlin, der ebenfalls als ein gewandter Färber gerühmt wird und
dem Pension, sowie Umzugskosten in edictmäßiger Höhe zugestanden
wurden. Dem 1752 eingewanderten Verdier scheint Berlin nicht
auf die Dauer zugesagt zu haben, so daß er 1763 oder 1764 nach