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Schaumwein unter der Bezeichnung z.B. „Moussierender
 Rheinwein“, „Moussierender Moselwein“
in den Handel gebracht wird.
Nach und nach bürgert sich aber der Begriff
„Deutscher Schaumwein“ ein und im Jahre 1873
bestehen schon ca. 40 Betriebe mit einer ungefähren
 Jahresproduktion von 4 Millionen Flaschen,
die auch mit ihrem eigenen Namen und Marken
und mit ihren Produktionserzeugnissen als „deutsche
 Schaumweine“ hervortreten.
Als das Gesetz über Markenschutz vom 30. November
 1874 in Kraft trat, fand die deutsche Schaumweinindustrie
 darin eine wesentliche Stütze.

Durch stetiges und beharrliches Arbeiten und
das Streben, die geeigneten deutschen Weine zu
finden, und infolge richtiger Zusammenstellung der
verschiedenen Weine hatte es die deutsche Schaumweinindustrie
 verstanden, den verschiedenen Geschmacksrichtungen
 der Konsumenten gerecht zu
werden und hatte ihren Erzeugnissen im Inlande
und auch schon im Auslande Anerkennung geschaffen.
 So wurden die deutschen Schaumweine
1867 in Paris auf der Ausstellung prämiiert und es
wurde ihnen volle Anerkennung gezollt. Im Jahre
1873 wurde in Wien auf der Ausstellung selbst von
den Franzosen zugestanden, dass einige geringe
deutsche Schaumweine besser als die geringen
französischen seien und die besseren den besseren
französischen entschieden zur Seite gestellt werden
könnten.

Die im Inlande und Auslande nunmehr anerkannte
 Tatsache, dass der deutsche Schaumwein
bei billigzem Preise eine hervorragende Qualität

1) Offizieller Ausstellungskatalog, Chicago 1893.