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bietet, hat diese Industrie einen gewaltigen Aufschwung
 nehmen lassen und kein geringerer als
Bismarck hat schon im Jahre 1870, als er in Mainz
im Hause eines Schaumweinkellereibesitzers im
Quartier lag, sich von der Bedeutung dieser Industrie
 überzeugt.

Eine kluge und geeignete Zollpolitik war auch
der Entwicklung günstig:
Der Eingangszoll auf Wein in Flaschen nebst
Schaumweinen wurde im deutschen Zollverein am
1. Januar 1836 auf 46,6 Mark für 100 Kilo festgesetzt.


Am 1. Januar 1840 erfolgte eine Erhöhung auf
48 Mark; dann trat am 1. Juli 1865 eine wesentliche
Herabsetzung dieses Zolles auf 24 Mark und am
1. Juni 1868 eine weitere auf 16 Mark ein. Jedoch
blieb zunächst bis 1. Oktober 1873 der Zoll von
24 Mark denjenigen Ländern gegenüber bestehen,
welche den Zollverein nicht gleich den meist begünstigsten
 Ländern behandelten.
Vom 7. Juli 1879 ab erfolgte dann wieder eine
Erhöhung dieses Zolles auf 48 Mark und für Schaumweine
 insbesondere wurde am 21. Februar 1885 ein
Zoll von 80 Mark für 100 Kilo festgesetzt. Am
1. März 1906, dem Tage des Inkrafttretens des Zolltarıfgesetzes
 vom 25. Dezember 1902 wurde dieser
Satz auf 120 Mark erhöht.

Natürlich hat diese Zollpolitik auf die Einfuhr
einen Einfluss ausgeübt. So wurden in Deutschland
Schaumweine eingeführt: