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zum Weingesetz vom 24. Mai 1901 wird verlangt,
dass das Herstellungsland des Schaumweines durch
Anbringung eines Streifens, z. B. „in Deutschland
auf Flaschen gefüllt“ oder „Deutsches Erzeugnis“
kenntlich gemacht werde.
Es hatten sich eine Anzahl Firmen mit französischen
 Namen und auch in Frankreich bestehende
Häuser mit Filialen besonders in den Reichslanden
niedergelassen, die dann ihre Erzeugnisse als „Französische“
 in den Handel brachten. Diesem Geschäftsgebahren
 ist durch vorerwähntes Gesetz ein Ende
gemacht worden, denn alle Flaschen müssen den
deutlichen Vermerk als „Deutsches Erzeugnis“ bezw,
als „In Deutschland auf Flaschen gefüllt“ tragen.
Die Steuer, die dem deutschen Schaumweine
auferlegt wurde, fiel, zum Glücke für die junge
aufstrebende Industrie, gerade in die Zeit grosser
wirtschaftlicher Prosperität und ist daher eine Abnahme
 des Konsums nicht zu konstatieren.

Die Statistik *) ergibt (immer vom 1. April bis
|. April, nur 1902 vom 1. Juli bis 1. April 1903):

Jahr

1902 |
1903
1904
1905
1906
1907

Zahl der
Betriebe

203
225
217
210
212
216

Hergestellt
im Ganzen

7 328 645
10 660 951:
11 266 762
12 866 942
13 295 423
13 667 324

Versteuert

5949 275
9193 260
10.018 523
11 092 562
11 544 598
12167 790

Ausgeführt

795 509
1111431
1139 166
1 277 489
1297 014
1 226 552

;) Nach der amtlichen Schaumweinstatistik zusammenzestellt.


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