Wie in vielen anderen Industrien hat sich auch
in der Schaumweinindustrie das Bedürfnis fühlbar
gemacht, zu einem engeren Zusammenschluss der
Kellereien,
Vor allen Dingen aber muss man in der Schaumweinindustrie
 den Syndikatsgedanken ausschalten,
denn bei einem Markenartikel und der Verschiedenartigkeit
 der Preisanstellung der einzelnen Marken
ist an ein einheitliches Verkaufssyndikat wie bei
anderen Industrien nicht zu denken.
Anfang der 90er Jahre hatten sich einige
grössere Firmen zu einer freien Vereinigung zusammengetan,
 um hauptsächlich auf dıe Gesetzgebung
 in für die Schaumweinindustrie günstigem
Sinne einzuwirken, oder vielmehr um ungünstige
Gesetzesbestimmungen zu verhindern. Zunächst
waren diese Bestrebungen gegen die Firmen, die
unter französischer Flagge segelten, gerichtet, und
die Bemühungen haben in dem Weingesetz vom
24. Mai 1901, wie vorher erwähnt. auch einigen
Erfolg gehabt.
Als im Jahre 1893 zum ersten Male der Gedanke
 einer allgemeinen Weinsteuer aufkam, haben
sich dieser Vereinigung mehrere Firmen angeschlossen,
 um dieser dem Weinbau und der Schaumweinindustrie
 drohenden Steuer entgegenzutreten. So
ist im Jahre 1894 der „Verband Deutscher Schaumweinkellereien“
 gegründet worden, und sind diesem
Verbande die grösste Anzahl der bedeutendsten
und überhaupt als Marken in Betracht kommenden
Schaumweinkellereien beigetreten. Es haben sich
von den grösseren Firmen nur wenige ausgeschlossen,
 die auch fernerhin ihre eigenen Wege gewandelt
 sind. Dieser Verband sollte nicht wirtschaftlich
 tätig sein, sondern nur die allgemeinen Interessen
 der Schaumweinindustrie vertreten.