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gesetz erhoben wird, so ist wohl kaum damit zu
rechnen, dass die Erhöhung der Besteuerung in
einer neuen Steuerform erfolgen würde, wenn der
Schaumwein allein belastet würde. Es ist eher
anzunehmen, dass dann das bestehende Schaumweinsteuergesetz
 mit einer Erhöhung der Steuersätze
 abgeändert würde.
Bei der augenblicklich herrschenden geschäftlichen
 Depression wäre natürlich diese Massregel
doppelt fühlbar, denn schon jetzt ist ein Rückgang
im Konsum zu verzeichnen und sind in den ersten
6 Monaten des Rechnungsjahres 1908 126 352 Flaschen
 weniger versteuert und in den Monaten
Januar bis Oktober 1908 75094 Flaschen weniger
exportiert worden, als im Jahre vorher, also zum
ersten Male ein Rückschritt in dieser jungen Industrie,

Dieser Rückschritt wird noch grösser werden,
wenn die Verteuerung durch Erhöhung der Steuer
eintreten sollte, denn es wird eine grosse Anzahl
von Konsumenten geben, die dann auf Schaumwein
 verzichten. Ausserdem ist zu berücksichtigen,
dass der Eingangszoll auf französischen Schaumwein
 auch erhöht werden müsste und dass dann
sicher der Konsum bedeutend zurückgehen wird,
da bei entsprechender Erhöhung des Eingangszolles
der französische Schaumwein ganz bedeutend verteuert
 würde. Vom finanziellen Ergebnis für den
Staat aus betrachtet, dürfte vielleicht tatsächlich
der Konsum nicht so zurückgehen, dass die Erhöhung
 der Steuer nicht doch einen Mehrertrag
bringen würde, aber sehr bedeutend würde dieser
Mehrertrag nicht sein, ja eventuell sogar aufgezehrt
durch den Minderertrag an Zoll auf französische
Erzeugnisse, an Einkommensteuer und anderen Abgaben,
 wie oben erwähnt.