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„Zwangskartelle“ („Zwangssyndi
Von Prof. Dr. Richard [Passow-Kiel.

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. der öffentlichen Diskussion, in geschäftlichen rorterungen,
auch in der nationalökonomischen Literatur ist, angeregt insbesondere
 durch gewisse Erscheinungen der Kriegswirtschaft,
aeuerdings in steigendem Maße von „Zwangskartellen‘“ und
vor allem von „Zwangssyndikaten‘““ die Rede. Dabei wird
mit diesen Ausdrücken ziemlich wahllos operiert, sie werden für Gebilde
der allerverschiedensten Art angewendet, und dadurch werden tiefgreifende
Unterschiede zum Nachteil klarer Erkenntnis verwischt!). (Auch unrichtige
 tatsächliche Angaben werden gerade in diesem Zusammenhang oft
vorgebracht.) Es scheint mir deshalb geboten, einmal auf diese begrifflichen
 Mängel hinzuweisen und dazu aufzufordern, jene Bezeichnungen in
präziserem Sinne zu gebrauchen, als das bisher häufig geschieht,
I. Zum Begriff des Kartells und damit auch des Zwangskartells gehört
m. E,, daß irgendwie ein Zusammenwirken, ein‘ gemeinsames Handeln der
beteiligten Erwerbsgeschäfte vorliegt. Kein Zwangskartell wird deshalb
lediglich dadurch geschaffen, daß a
I. der Staat die einzelnen Geschäfte eines Gewerbezweiges hinsichtlich
der Produktionsmenge, des Bezuges der Rohmaterialien oder des Absatzes
kontingentierts Wenn weiter nichts vorliegt als eine solche Zwangskontingentierung,
 sollte man deshalb aufhören, von Zwangskartellen (oder gar
Zwangssyndikaten) zu sprechen, Gewiß haben auch manche privaten
Kartelle keinen weitergehenden Zweck als eine Kontingentierung vorzunehmen,
 bei der Zwangskontingentierung wird also durch eine staatliche
Maßnahme das herbeigeführt, was sonst ein privates Kartell besorgt; es
widerspricht aber der sonst mit dem Worte verbundenen Vorstellung, wenn
man lediglich wegen einer staatlichen. Vorschrift über die zulässige Höhe
der Produktion (des Einkaufs oder des Absatzes), ohne daß die betreffenden
Geschäfte gleichzeitig irgendwie zu gemeinsamer Regelung ihrer Angelegenheiten
 zwangsweise zusammengeschlossen werden, von einer Zwangskar-*)
 Auch Liefmanns Ausführungen.zu diesem Punkte in der neuen (3.) Auflage seiner
verdienstvollen Schrift „Kartelle und Trusts‘“ (Stuttgart 1918) sind nicht einwandfrei,
H. von Beckerath, Zwangskartellierung oder freie Organisation der Industrie ? (Stuttgart
 1918) macht Ansätze zu einer Unterscheidung, hält die verschiedenen Dinge aber
anch nicht genügend auseinander.

z Sonderabdruck aus aa
Zeitschrift für Sozialwissenschaft.
' Neue Folge, IX. Jahrgang 1918. Heft 9/10.
Preis der Zeitschrift für Sozialwissenschaft durch jede Buchhandlung, Postanstalt (Postzeitungspreisliste
 1918 S, 386) halbjährl. M, 10,—; unter Streifband direkt vom Verlag M. 19.20
° Tiain? "sche Verlagsbuchhandlung,. Werner Scıhal! in Leinzie