8 ı. Ursachen, Vorbedingungen‘ und Arten der Kartellentstehung. 13

das Terrain für das Kartell vor, insbesondere in dem Fälle, wenn
die ausländische Konkürrenz intensiv und eventuell durch hohe
Zölle gehindert ist. Aus diesem Grunde bilden sich am schwersten
die internationalen Kartelle, die all diese Hindernisse und Verschiedenheiten
 überwinden müssen.
Außer diesen sachlichen‘ Momenten — wie die natürliche
und künstliche (Schutzzoll) Lokalisation der Industrie — spielen
auch persönliche Momente oft eine große Rolle bei der Entstehung
 des Kartells. So z. B. hat die stark individuelle, sogar
autozentrische Auffassung der Engländer oft den Kartellierungsprozeß
 aufgehalten, der ja im Endresultat stets eine Unterwerfung
des Einzelwillens erfordert.)
Schließlich ist zu bemerken, daß die Preisschwankung im
Rohmaterial sowie auch die stetige Änderung des Produktionsquantums
 die Entstehung des Kartells erschweren; wo also diese
Faktoren vorhanden sind, wird ein Kartell nicht leicht zustande
kommen,
Nachdem wir nun jene Faktoren kennen gelernt haben,
welche einerseits Kartelle hervorrufen und fördern und andererseits
 deren Existenz hindern, können wir leicht feststellen, welche
Zweige der Produktion kartellierungsfähig und aus welchem
Grund es gerade diese sind.
In der Agrikultur finden wir kaum Beispiele der Kartellierung.
Die Ursache liegt in der Verschiedenheit der Produktionsarten,
in den abweichenden Produktionskosten und in der riesig großen
Zahl der Unternehmer.?)
Am häufigsten kommen Kartelle in jenen Industriezweigen
vor, die mit großer Kapitalinvestition Massenwaren erzeugen;
auch sind die Transportunternehmungen in erhöhtem Grade kartellierungsfähig,
 insbesondere dann, wenn die öffentliche Gewalt
die Gleichheit der Tarife nicht kontrolliert und Begünstigungen
nicht ausgeschlossen sind.
Die bisherige Entwicklung der Kartell- und Trustbewegung
überzeugt davon, daß der eigentliche Schwerpunkt dieser

1) Bücher (a. a. O. S. 61) bemerkt richtig: Es scheint fast, als läge etwas im
Wesen der Kartelle, das starke Individualitäten ausschließt. Denn wo solche sind,
Ja wollen sie sich auch auswirken, da wollen sie zur besonderen Geltung gelangen
und das verträgt die Organisation des Kartells nicht.
2) Die näheren Details dieser Frage siehe bei Liefmann (a. a. O. S. 62) und
Schneider, Verhandlungen des XXWVI. Deutschen Juristentags, I. Band.