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I. Kapitel. Über Kartelle und Trusts im allgemeinen.

ganzen Bewegung in den Kartellen und Trusts der Großindustrie
sowie auch in den Vereinigungen der großen Transportunternehmungen
 enthalten ist; ganz geringe Bedeutung kommt neben
diesen den ähnlichen Organisationen des Handels zu, und die
Urproduktion kann auf diesem Gebiet bloß einige mißlungene
Versuche aufweisen. Hiervon bildet nur der Bergwerksbetrieb
eine Ausnahme, evident deshalb, weil dieser Zweig der Urproduktion
 eine großindustrielle Organisation erfordert und mit
der Großindustrie durch eine Reihe von Wechselwirkungen verbunden
 ist, so daß er aus diesem Grunde, wie auch insbesondere
infolge seiner regen Teilnahme an der großen Konkurrenz direkt
als großindustrielle Unternehmung betrachtet werden muß.
Die Entstehung der Kartelle wird auf dem Gebiete des
Handels durch zwei Umstände erschwert. Der eine ist die verhältnismäßig
 geringere Kapitalinvestition, wodurch der Kaufmann
nach Verkauf seines Vorrates leicht andere, mit den früheren
konkurrierende Waren absetzen kann, wobei eine infolge der
Entwicklung der Industrie billiger und ökonomischer gewordene
Produktion ihm eher zu Nutzen, als zu Schaden gereicht, um so
eher, da der vermittelnde Handel die Preisschwankungen, bis die
Waren zu den Konsumenten gelangen — was nicht selten längere
Zeit dauert — stets ausnützen kann. Das zweite Moment liegt in
der persönlichen Verpflichtung des Kaufmannes, welche jedenfalls
eine geringere Garantie bietet, als wenn nicht nur das einzelne
Individuum, sondern auch das Schicksal einer ganzen Industrieunternehmung
 an das Kartell gebunden ist.)
Auf dem Gebiete des Handels sind also die Kartelle mehr
vorübergehende, hie und da auftauchende, jedoch bald verschwindende
 Erscheinungen und werden nur dann permanent,
wenn sie-einem Kartell ihrer Vorgänger im Produktionsprozeß
zu dem Zwecke der Selbsthilfe entgegentreten.
So hat z, B. das Kartell der ungarischen Zuckergroßkaufleute
 und der Petroleumverkäufer einen ähnlichen Zweck ver-1)

 Der einzelne Kaufmann arbeitet mit einem viel geringeren stehenden Kapital,
als die Industrieunternehmung, welche nicht auf Lebensdauer einer Person, sondern
auf bedeutend längere Zeit. gegründet wird, so daß sie von dem jeweiligen Besitzer
anabhängig auch eine unabhängige Existenz führt. Insbesondere ist es bei industrisllen
 Kartellen üblich, zu bedingen, daß die Kartellverpflichtung die Fabrik auch im
Falle der Veränderung in der Person des Besitzers belastet.