24 I. Kapitel. Über Kartelle und Trusts im allgemeinen.

die durch die Kartelle entstehenden Übel auf Rechnung des
Schutzzolles zu schreiben. Auch Havemeyer, der Präsident des
amerikanischen Zuckertrusts, der den Schutzzoll als die Mutter
aller Trusts (mother of all trusts) bezeichnet, erklärt, daß er nie
sein Kapital in Zuckerraffinerien investiert, hätte er nicht auf die
Dauerhaftigkeit der hohen Zuckerschutzzölle gerechnet.
Dem gegenüber führt Liefmann (Schutzzoll und Kartelle)
richtig aus, der Schutzzoll sei weder die Ursache, noch die unbedingte
 Vorbedingung des Kartells, sondern nur Mittel desselben,
 indem er dessen Entstehung erleichtert. Dies bestärkt
also unsere obige Behauptung, daß in der durch Zoll geschützten
Industrie nicht unbedingt ein Kartell entsteht und andererseits
auch ohne Schutzzoll Kartelle entstehen können. Letzteres ist
der Fall in allen jenen Industrien, welche ein natürliches
Monopol besitzen. Ein derartiges Monopol wird ermöglicht infolge
der Seltenheit des Rohmaterials oder durch eine Einrichtung
der Industrie, derzufolge sie über das Rohmaterial mit Ausschluß
 neuerer Konkurrenten allein verfügen kann. Es entsteht
auch, wenn die Transportkosten der Produkte im Verhältnis zu
ihrem Werte so bedeutend sind, daß die Konkurrenz mit denselben
 belastet, nicht erfolgreich in die Schranken treten kann.
Als Beispiel der ersteren Situation diene der Erfolg des Standard
 Oil Trust in Amerika, der letzteren die Häufigkeit der
sog. Lokalkartelle (z. B. die Ziegelkartelle in Hamburg, Budapest,
Wien etc.). Das Übergewicht einer Industrie gegenüber ausländischen
 Konkurrenten kann die Kartellierung auch in Ermangelung
 des Schutzzolles zur Folge haben; ein frappantes
Beispiel hierzu bietet die Situation der österreichischen Industrie
gegenüber der ungarischen. Erstere konnte Kartelle organisieren,
ohne die Konkurrenz der ungarischen Unternehmungen befürchten
oder nur berücksichtigen zu müssen, während letztere ihre Existenz
 durch Anschluß an die österreichischen Kartelle zu sichern
suchte. Schließlich sind als neuestes Entwicklungsstadium die
internationalen Kartelle zu erwähnen, bei welchen die das internationale
 Kartell abschließenden Unternehmervereinigungen auf
dem ihnen zugewiesenen Gebiete selbst bei dem System des
Freihandels ungestört wirken könnten.
Aus alledem folgt, daß Schutzzoll und Kartell nicht in, einem
derartigen ursächlichen Zusammenhang miteinander stehen, daß