$ 3. Einfluß des Schutzzolles auf Kartelle und Trusts, 25

der erstere ohne das letztere, und letzteres ohne den ersteren
überhaupt nicht vorkommen könnte. Diesen Zusammenhang
müssen wir also in anderer Richtung suchen.
Der Einfuhrzoll ist ein Mittel der Finanz- und Handelspolitik.
Je nachdem der eine oder der andere Zweck überwiegend ist,
unterscheiden wir zwischen Finanzzoll und Schutzzoll (vergl. van
der Borght: Handel und Handelspolitik S, 430). Die handelspolitische
 Aufgabe des Schutzzolles ist die Unterstützung‘ und
Förderung der einheimischen Industrie, Durch den Schutzzoll
baut der Staat einen Damm gegen die Flut der ausländischen
Konkurrenz, ohne welchen dieselbe die allzu schwache einheimische
 Industrie überschwemmen würde, Dies allein wäre jedoch
 erfolglos, da nach Ausschließung der ruinösen ausländischen
Konkurrenz das bellum omnium contra omnes zwischen den inländischen
 Industrien sich erneuern und der innere Streit denselben
 Zustand erzeugen würde wie der Angriff der äußeren
Konkurrenz. Das ist jener Punkt, wo das Selbstinteresse gebieterisch
 auftritt und jeder Unternehmer ein Stück seiner individuellen
 Freiheit opfert, um sein wirtschaftliches Wohlergehen zu
sichern. Der Schutzzoll erzeugt also eine Situation, welche den Plan
der Kartellierung erweckt: isoliert von der ausländischen Konkurrenz,
kann eine Verständigung zwischen den inländischen Unternehmern
leichter zustandekommen. Somit erscheint Schutzzoll und Kartell
als Resultat ein und derselben Bestrebung: als eine Maßnahme
im Interesse der Industrie. Während jedoch durch den Schutzzoll
 der Staat die Situation der Industrie erleichtert, ist das Kartell
eine Selbsthilfe der Industrie, mittels welcher sie den Zollschutz
in vollem Maße auszunützen bestrebt ist. Doch ist diese Unternehmervereinigung
 ein Übergriff über jenen Schutz, den der Staat
durch den Zoll gewähren wollte, und belastet den Konsumenten
doppelt, indem sie auch noch die aus der inländischen Konkurrenz
 entstehende Preisverminderung ausschließt. Denn der
Schutzzoll, obzwar er die Einströmung der ausländischen Ware
hindert, bedeutet noch nicht unbedingt die Preissteigerung, da
Angebot und Nachfrage ja im Bereich der Zollgrenze weiterwirken.
 Wenn jedoch unter den Schutzflügeln des Zolles ein
Kartell zustande kommt, kann dasselbe in Ermangelung der Konkurrenz
 die Preise bis zur Höhe des Zoll- und Frachtzuschlags unbehindert
 steigern. Andererseits dürfen wir jedoch nicht außer