8 3. Einfluß des Schutzzolles auf Kartelle und Trusts, 27

tellfrage. Auch in den Verhandlungen der deutschen Kartell-Enquete
 bildete den Kern der Debatte der Fragepunkt: „Welche
Preise konnte das Kartell auf dem inländischen und ausländischen
Markte für seine Erzeugnisse erzielen? Welche Erwägungen waren
für die Festsetzung des Inlands- und Auslandspreises maßgebend?“
Auch bei diesen Verhandlungen wurde wiederholt auf jene Erscheinung
 hingewiesen, daß parallel mit der Ausnützung des
Schutzzolles die Fabrikanten einen Teil ihrer Produktion zu
Schleuderpreisen exportieren und die inländischen Preise künstlich
 hoch halten.
Dieses Vorgehen, das sogenannte „underselling“ oder
„dumping“, wird zu einem regelmäßigen Mittel der Kartellpolitik,
 wenn der Export des betreffenden Landes weder ganz
unbedeutend, noch unverhältnismäßig groß ist. Falls der Export
unbedeutend ist (z. B. aus Ungarn), so hat die Verschleuderung
keinen Zweck, denn zu billigem Preise kann man ja die Waren
auch im Inlande leicht absetzen, da die Produktionskraft der
Industrie mit der Könsumtionsfähigkeit der Bevölkerung ohnehin
nicht Schritt hält. Andererseits, wenn der innere Markt eines
Staates im Verhältnis zu dem überwiegenden Export klein ist
— wie dies das Beispiel der belgischen Eisen- und Stahlindustrie
zeigt — so würde durch Herabsetzung der Preise die Industrie
in erster Linie sich selbst schädigen, denn sie könnte in dem verhältnismäßig
 geringen Quantum des inländischen Absatzes selbst
bei beträchtlicher Erhöhung der Inlandspreise keinen Ersatz für
das große Quantum des Exports zu niedrigen Preisen finden. So
wurde bei den kontradiktorischen Verhandlungen konstatiert, daß
das Koks-Kartell mit 8—10 Mark exportiert hat, während der
Inlandspreis ı7 Mark betrug, daß Bleche zu 103 Mark, Stabeisen
zu 100 Mark exportiert und trotzdem der Inlandspreis bis 150,
resp. ı25 Mark künstlich hochgehalten wurde. Infolge des
deutschen Schleuderexports sind sogar Schienen an dem Antwerpener
 Markte bis zu 100 Francs gesunken.
Auch die amerikanische Enquete brachte ähnliche Erscheinungen
 ans Licht. So exportierte der Stahltrust zu 23 Dollar
per Tonne jene Waren, welche in Amerika zu 28 Dollar abgesetzt
 wurden. Die American Tobacco Company hat den
Exportpreis der Zigaretten bedeutend unter dem Inlandspreis
festgesetzt. Zur Verteidigung eines ähnlichen Vorgehens heruft