$ 3. Einfluß des Schutzzolles auf Kartelle und Trusts, 31

günstig beeinflussen, sondern sie kann auch eine gegen die
Kartelle gerichtete Tendenz einnehmen, indem sie gegen die
Mißbräuche derselben Schutz bietet. Mit dieser Seite des Problems
 werden wir uns bei der gesetzlichen Regelung der Kartelle
zu beschäftigen haben (s. Kapitel VI). Hier sei nur so viel
bemerkt: ebenso wie der Schutzzoll nicht die alleinige Ursache
der Kartellierung ist, bewirkt auch seine Aufhebung nicht
unbedingt die Auflösung der Kartelle. Die Aufhebung des
Schutzzolles trifft in erster Linie jene schwachen Konkurrenten
des Kartells, welche ohne Schutzzoll nicht einmal ihre Produktionskosten
 einbringen könnten. Wenn auch die Umänderung
 des Zollsystems die Kartelle und Trusts stark erschüttern
könnte, so ist sie doch nicht unbedingt als geeignetes Mittel zu
einem Einschreiten gegen die Kartelle zu betrachten. Ist der
Schutzzoll für eine Industrie entbehrlich, so leiden durch dessen
Aufhebung in erster Linie die Konkurrenten der Kartelle und
Trusts. Falls jedoch der Schutzzoll unentbehrlich wäre, würde
durch Aufhebung desselben dieser ganze Industriezweig arg geschädigt.
 Die vollständige Aufhebung des Schutzzolles, wenn auch
aus anderen Gründen wünschenswert, ist ein Mittel, welches nur
mit ganz besonderer Vorsicht angewendet werden darf. Anders
die zeitweise Herabsetzung des Schutzzolles, die, mit richtiger
Mäßigung auf richtige Art und zu richtiger Zeit angewendet,
ein wirksames Repressivmittel der Aktion gegen die Kartellmißbräuche
 werden kann.
Schließlich wollen wir unser Thema noch vom Standpunkt
des österreich- ungarischen Zollgebietes beleuchten. Durch das
gemeinsame Zollgebiet entsteht eine ähnliche Situation, als wenn
diese zwei Staaten untereinander im Verhältnisse des Freihandels
ständen, während sie dem Auslande gegenüber ein geschlossenes
Zollgebiet bilden. Die industrielle Überlegenheit Österreichs
Ungarn gegenüber bietet selbst abgesehen von dem Schutzzoll
eine besonders günstige Gelegenheit zur Kartellierung. In Österreich
 konnten also trotz des gemeinsamen Zollgebietes Kartelle
entstehen, ohne die ungarische Industrie einzubeziehen, deren
Konkurrenz anfangs füglich außer acht gelassen wurde. Dies
war die Situation bis zum Jahre 1890, bis zu welchem Zeitpunkt
den österreichischen Kartellen in allen Industriezweigen ein
offenes Absatzgebiet in Ungarn zur Verfügung stand. Seither