$ 4. Begriff der Kartelle und Trusts,

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eines Schleuderexports mag mit Erfolg gegenüber einem Staate
befolgt werden, dessen Industrie unentwickelt und nicht konkurrenzfähig
 ist. Doch eine derartige Spannung würde wieder
einen Kampf auf Leben und Tod bedeuten, welcher früher oder
später zu einem Friedensschluß der feindlichen Kartelle führen
müßte, und zwar in der Form eines gemeinsamen Kartells, welches
 die Absatzgebiete zwischen den Industrien der beiden Staaten
aufteilt und der Produktionsfähigkeit derselben anpaßt,

$ 4. Begriff der Kartelle und Trusts.
Die Beobachtung der äußeren Erscheinungen bei der Bil
dung der Kartelle und Trusts hat gezeigt, daß dieselben Vereinigungen
 und Assoziationen ‚sind, welche die Einträglichkeit
der Produktion heben wollen, indem sie die Konkurrenz einschränken
 oder ausschließen. Dies ist natürlich keine Definition;
doch nähert sie sich ihr mehr, als man auf den ersten Blick wohl
denken könnte. Definitionen sind entweder logisch richtig, aber
nichtssagend; oder sie enthalten die praktisch wesentlichen Bestandteile
 der unter sie gehörigen Erscheinungen, sind jedoch in
diesem Falle begrifflich meist zu eng. Dies trifft in erhöhtem
Maße auf die Definition der Kartelle und Trusts zu. Scheiden
wir aus derselben alles aus, was nicht unbedingt bei jedem Kartell
und Trust vorkommt, so bleibt uns kaum ein faßbares Kriterium;
beide Begriffe haben die Eigenart, keinen prinzipiell einheitlichen,
von verwandten Begriffen streng abgeschiedenen Erscheinungskreis
 zu bezeichnen; sie umfassen eine Menge auch untereinander
wesentlich verschiedener und äußerlich nicht streng abgegrenzter
wirtschaftlicher Gebilde, in welchen allen ein gemeinsames Grundprinzip
 enthalten ist, welches jedoch auch in anderen Zusammenstellungen
 vorkommt, die wir von unserem Begriff abgrenzen
müssen. Dies erklärt auch die Verschiedenheit und Vielartigkeit
der Kartelldefinitionen, deren keine zur allgemeinen Anerkennung
gelangt ist. Ein jeder Schriftsteller begrenzt sie so zu sagen
zum eigenen Gebrauch und hält es für unwesentlich, gegen diejenigen
 Stellung zu nehmen, die jene Grenzen anders bestimmen.)

') Von den verschiedenen Kartelldefinitionen wollen wir nur einige erwähnen:
Pohle (Die Kartelle der gewerblichen Unternehmer, Leipzig 1898, S. 11):
„Die auf dem Wege des freien Vertrags entstandenen Vereinigungen von Wirtschafts-