$ 4. Begriff der Kartelle und Trusts,

sobald sie nur denselben wirtschaftlichen Zweck verfolgen. So
z. B. gehören eine Glesfabrik und eine Elektrizitätsanlage gewiß
nicht zum selben Produktionszweige; da jedoch beide dasselbe
wirtschaftliche Bedürfnis: die Beleuchtung befmedigen, _so_kang
ENTE rteit geschlessen werden,
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Schließlich enthält unsere Definition, wenn sie die Ausschließung
 der Konkurrenz hervorhebt, auch die Prevention der
Konkurrenz in sich. Nach Verbreitung der Kartelltendenzen
wiederholt sich natürlich nicht mehr jener geschichtliche Prozeß,
daß die Unternehmer, durch die schädliche Konkurrenz gezwungen,
 dem Selbsterhaltungstriebe folgend sich vereinigen,
sondern das Kartell kommt teilweise zur Sicherung einer monopolistischen
 Situation und zur Ausbeutung der hiermit verbundenen
 Vorteile, teilweise um der unbedingt auftauchenden Konkurrenz
 entgegentreten zu können, zustande, lange bevor die Unternehmer
 die schädlichen Folgen der Konkurrenz empfinden bezw.
eine Konkurrenz zwischen ihnen entstanden ist.
Dies und nicht mehr ist es demnach, was in die Definition der
Kartelle aufgenommen werden kann: dieselben sind Vereinigungen
von Unternehmern oder Unternehmungen, welche die Beschränkung
 oder Ausschließung der Konkurrenz bezwecken. In diesem
allgemeinen Begriff des Kartells ist auch der Trust enthalten —
eine wesentliche Abweichung von den gewöhnlichen Definitionen,
weshalb sie einer weiteren Begründung bedarf.
Die übliche Parallele resp. Gegenüberstellung von Kartell
und Trust ist das Resultat eines logischen Fehlers.!) Die herr-1)
 Die Grenzlinie zwischen Trust und Kartell zieht Tschierschky (a. a. O.
S. ır) in folgenden 5 Punkten: a) Die Organisation des Trusts beruht nicht auf
Vertrag, sondern auf (Aktien) Besitz; b) Das Kartell kann gekündigt werden,
während der Trust sich nur infolge einer Krise auflöst; c) Das Kartell beeinflußt
nur das geschäftliche Resultat, der Trust hingegen auch die technische und Betriebseinrichtung;
 d) Der Trust hebt die Unternehmerselbständigkeit der einzelnen Fabriken
gänzlich auf, während das Kartell dieselbe nur zeitweise beschränkt; e) Das Kartell
umfängt nur ähnliche Industriezweige, während der Trust ganze Industriegruppen in
sich schließt. (Anderer Meinung Liefmann „Schutzzoll und Kartell“ S. 36.) . —
Tschierschky betrachtet also Kartell und Trust als wesentlich verschiedene
Begriffe, definiert sie auf verschiedene Art und bemerkt auch, daß beim Kartell das
Organisationskapital unwesentlich und meist auch unbedeutend sei. All dies ist aber
im wesentlichen die Folge jener Grundverschiedenheit, daß der Trust den wirtschaftlichen
 Prozeß der Produktion vollkommen unterwirft, so daß die sich vereinigenden
Unternehmungen schon aus dem Grunde fester aneinander geschmiedet sind, da eine
Kündigung, wie bei dem Kartell, ausgeschlossen ist. Deshalb tritt auch das persönliche
Moment (die Individualität der Unternehmer) .beim Trust mehr in den Hintergrund,

WA

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