50 I. Kapitel. Über Kartelle und Trusts im allgemeinen.

Vereinigung, die oft nicht mit gehöriger Klarheit zur Schau
treten wird.
Die Grenzziehung zwischen industriellem Kartell und Ring
wird wohl am leichtesten sein. Am nächsten wird der Ring zu
jenem Kartell stehen, welches den Gewinn kontingentiert und
die Produktion ankauft. Doch selbst zwischen diesen Formen
besteht ein wesentlicher Unterschied, nämlich der, daß, während
bei dem Ring der Spekulant als Mittelglied zwischen Produzenten
und Konsumenten tritt, bei dem Kartell stets eine Interessengemeinschaft
 der Produzenten im Vordergrund steht.
Manche Schriftsteller wollen die Ringe derart von den Kartellen
 sondern, daß sie bei der Begriffsbestimmung der letzteren
spezielle Merkmale aufnehmen, So Grunzel, der als Zweck des
Kartells die Regelung der Produktion bezeichnet, und Pohle,
der darauf das Gewicht legt, daß die das Kartell begründenden
Unternehmer im Kreise ihrer üblichen geschäftlichen Tätigkeit
bleiben. Obzwar beide Beschränkungen bei vielen Kartellen zutreffen
 mögen, so ist ihre Verallgemeinerung doch nicht begründet,
denn einerseits ist die Regelung der Produktion nicht Zweck,
sondern bloß Mittel des Kartells zur Erhöhung des Produktionsertrags,
 andererseits regeln auch die Ringe indirekt die Produktion.
 Auch wird es oft vorkommen, daß die Begründer von
Ringen beim Abschluß derselben im Rahmen ihrer bisherigen
wirtschaftlichen Tätigkeit verbleiben.
Ähnlich verhält es sich mit der Unterscheidung von Trusts
und Fusionen. Es können nämlich zwischen Unternehmungen
Verbindungen entstehen, welche, ohne auf vorhergehendem Vertragsverhältnisse
 zu basieren, die Konkurrenz zwischen diesen
zusammenhängenden Unternehmungen tatsächlich ausschließen.
Die einfachste Form dieser Erscheinung bietet die Aktiengesellschaft,
 die von einer andern Person oder Gesellschaft durch
den Besitz der Majorität der Aktien beherrscht wird. Landesberger
bezeichnet diese Vereinigung mit der im internationalen Finanzverkehr
 gebräuchlichen Benennung „Concern“; in Frankreich
wird sie „Omnium“ genannt. Diese Fusionen haben viele Ähnlichkeit
 mit einzelnen Trustformationen und insbesondere mit den
älteren Formen derselben. Die Fusion selbst ist an sich kein
Kartell, obwohl die Unternehmungen oft zu Kartellzwecken fusionieren,
 und obwohl durch die Fusion die Konkurrenz, wenigstens