8 7. Übliche Klassifikationen der Kartelle und Kritik derselben. 59

Beziehung jene, die Zollgebietskartelle genannt werden können,
 und deren Wirkungskreis sich auf ein Zollgebiet erstreckt,
Dieser Art sind, der grundgesetzlichen Gemeinschaft des Zollgebiets
 zufolge, die österreichisch-ungarischen Kartelle, die die
wichtigsten, auf dem Gebiet der ungarischen Krone wirkenden
Kartelle in sich schließen.!) Diese Kartelle gehören dem staatsrechtlichen
 Vertragsverhältnis zufolge, in welchem einerseits die
Länder der Stephanskrone, andererseits Österreich miteinander
stehen, prinzipiell und theoretisch in die höhere Klasse der internationalen
 Kartelle; bei näherer Untersuchung wird sich aber
eine so tiefgehende Interessengemeinschaft und einheitliches Auftreten
 der Industrien der beiden Reiche zeigen, daß vom praktischen
 Gesichtspunkt aus diese Zollgebietskartelle sich als diejenigen
 eines einheitlichen Industriegebiets darstellen,
Endlich braucht auch bei jener Klassifikation nicht länger
verweilt zu werden, die die Subjekte der Kartelle als Einteilungsgrund
 nimmt, und Kartelle der Urproduzenten und solche der
Gewerbetreibenden unterscheidet. Erstere gibt es kaum; was
aber die weiteren Untereinteilungen (Kartelle im Groß- und Kleingewerbe,
 dann die Einordnung der Kartelle nach den einzelnen
Gewerbezweigen) betrifft, so sind dieselben — wenigstens vom
Standpunkt der Morphologie der Kartelle — wenig erheblich.
Es bleiben somit jene zwei Gesichtspunkte, von denen ausgehend
schon Menzel?) seine Einteilung trifft: nach der Kartellierungsmethode
 und nach der Organisation der Kartelle; oder, wie sie
Menzel nennt, eine materielle und eine formelle Einteilung.?)
Pohle*%) klassifiziert nach den Mitteln der Kartellierung,
und unterscheidet:. ı. Preisfeststellungen, 2. Verteilung der Absatzgebiete
 bezw. des einkaufenden Publikums, 3. Kartellierung
der Produktion, 4. Gewinnausgleichung, 5. Absatzkartellierung
(vgl. die weiteren Ausführungen unten),

!) Vergl. eingehender unten, $$ 12—14.
') Die Kartelie und die Rechtsordnung, 1902, S. 5.
*) Zur Kritik der Menzelschen „formalen“ Einteilung s. unten, S. 63. Vom
„materiellen“ Standpunkt aus unterscheidet Menzel Preiskartelle, Produktionskartelle,
 Absatzkartelle und Beteiligungskartelle. Zu den Preiskartellen zählt er auch
Jie gegen Lieferanten von Rohprodukten gerichteten Kartelle (Nachfragekartelle, vgl,
weiter unten), die natürlich nicht das Minimum, sondern das Maximum des Preises
feststellen (vgl. unten S. 64).
&lt;) A. a, O. S. 15,