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II... Kapitel. Arten der Kartelle und Trusts,

Schäffle!) unterscheidet marktverteilende und marktzusammenfassende
 Kartelle; die ersten verteilen den Markt und
schließen dadurch den Wettbewerb unter sich aus; die letzteren
zentralisieren die Versorgung des Marktes. Als Abart der ersten
Klasse erscheint das bei Preisausschreibungen übliche Kartell.
Die den Markt zusammenfassenden Kartelle teilt dann Schäffle
in Preiskartelle, die Produktion einschränkende, geschäftverteilende,
gewinnverteilende und gewinnausgleichende Kartelle. Die letzten
drei Gruppen nennt er „eigentliche“ Kartelle,
Eine komplizierte und doch nicht in jeder Beziehung befriedigende
 ist Liefmann’s Gruppierung. Liefmann hält für
Kartelle nur die Vereinigungen von Unternehmern als Subjekten
des Angebots, so daß z. B. die auf den Einkauf von Robhprodukten
 oder auf das Anwerben von Arbeitern gerichteten
Vereinigungen keine Kartelle wären, weil dieselben zwar auf
gemeinsame Preis- und Angebotspolitik, nicht aber auf gemeinsame
 Monopolpolitik. abzielen könnten. . Die eigentlichen Kartelle
könnten dann auf zweierlei Weise verfahren: ı. vom einzelnen
Wirtschaftssubjekt ausgehend, dessen wirtschaftliche Handlungsfreiheit
 sie in irgend einem Punkt, z. B. in Beziehung auf die Preisfeststellung,
 einschränken; 2. das Gesamtangebot feststellen und
auf Grund dieser Feststellung das Verhältnis des Angebots des
einzelnen zum Ganzen regeln. Auf dieser Grundlage unterscheidet
 Liefmann Verbände der. Unternehmer als Subjekte der
Nachfrage, die keine Kartelle sind, und solche der Unternehmer
als Subjekte des Angebots, Kartelle; letztere teilt er in Kartelle
 niederer Ordnung, beschränkende Kartelle, und solche höherer
Ordnung, verteilende Kartelle (Kontingentierungen); in jeder dieser
zwei Gruppen endlich unterscheidet er nach dem Zweck der
Kartellierung, und erwähnt als zur ersten Gruppe gehörig die
Produktionskartelle (Kartelle zum Zweck. gemeinsamer Angebotspolitik),
 die Gebietskartelle (Kartelle zum Zweck gemeinsamer
Monopolpolitik) und Preiskartelle (Kartelle zum Zweck gemeinsamer
 Preispolitik); in der Gruppe der Kartelle höherer Ordnung
aber unterscheidet er wieder nach demselben Prinzip das Angebot
 kontingentierende Kartelle (Kartelle zum Zweck gemeinsamer

1) „Die Kartelle“, in „Gesammelte Aufsätze“, Bd. I., 1885, S. 150, und „Zum
Kartellwesen und Kartellpolitik“, in der Zeitschrift für die ges, Staatswissenschaft,
LIV. Jahrg,, Heft 4.