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N. Kapitel. Arten der Kartelle und Trusts,

barung zur Beschränkung oder Beseitigung des freien Wettbewerbs,
 Wir finden übrigens einige Formen dieser Nachfrage-Kartelle
 auch heute schon vertreten: wir kennen Preiskartelle,
die in Beziehung auf die Anschaffung von Rohprodukten oder
die Anwerbung von Arbeitskraft die Verfügungsfreiheit des
Unternehmers einschränken, und solche, die ihm in derselben
Beziehung ein bestimmtes Gebiet anweisen (Rayonnierungskartelle).
 Ja, es wäre auch eine Vereinbarung recht gut denkbar,
den ganzen Absatz einer gewissen Ware an sich zu ziehen und
denselben dann unter den Mitgliedern des Kartells zu kontingentieren;
 und wir werden noch auf die Wichtigkeit eines solchen
Vorgehens bei den amerikanischen Trusts — namentlich beim
Petroleumtrust — zurückkommen.
Geringfügiger, aber praktisch nicht weniger erheblich, sind
noch zwei Bemerkungen, die Liefmanns Kategorien herausfordern.
 Die eine bezieht sich darauf, daß unter die aufteilenden
Kartelle, Kontingentierungen, auch die zeitlich aufteilenden
eingereiht werden müssen, wie sie bei öffentlichen Submissionen
vorzukommen pflegen; die zweite aber ist die, daß Liefmann
die Konditionskartelle unbeachtet läßt.
Was aber die systematischen Bedenken gegenüber Liefmanns
 Kategorien betrifft, so geht deren erstes eben davon
aus, daß darin eine logisch richtige Durchführung der ultima
differentia vermißt wird. Bei einer solchen kann nämlich das
Unterscheidungsmerkmal auch innerhalb der beiden Hauptgruppen
(Verbände der Unternehmer als Subjekte der Nachfrage und
solche derselben als Subjekte des Angebots) notwendig nur
dasselbe sein. Unterscheidet man also in der Angebots-Gruppe
„beschränkende“ und „aufteilende“ Verbände, so müssen die
Nachfrage- Verbände auch erst von diesem Gesichtspunkt aus geschieden
 werden; und teilt man dann weiter jede dieser beiden
Unterabteilungen nach dem Zweck der Verbände und unterscheidet
 zwischen solchen zum Zweck gemeinsamer Angebots-,
Monopol- und Preispolitik, so muß auch in der Nachfrage-Gruppe
die Unterscheidung: nach demselben Prinzip zwischen Verbänden
zum Zweck gemeinsamer Nachfrage-, Monopol- und Preispolitik
erfolgen. Wir berührten soeben, daß kaum eine dieser Kategorien
 auch heute schon vollkommen unbesetzt bliebe; aber wäre
dem auch so, so hätte ein logisch richtig aufgebautes System