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II. Kapitel. Arten der Kartelle und Trusts,

einfachste Methode der Beseitigung der Wirkungen der Konkurrenz.

Die gemeinsame Festsetzung der Preise kann einen doppelten
 Zweck haben: ı. das Anstreben von Minimal- oder Maximalpreisen,
 die eine gewisse Lukrativität der Produktion sichern;
und 2. eine stufenweise Erhöhung bezw. Herabdrückung‘ der
Preise, was der Erhöhung des Unternehmergewinnes gleichkommt.
Die Minimalpreisvereinbarungen und die stufenweise Erhöhung
des Preises ist das Vorgehen der Angebotskartelle, die Maximalpreisvereinbarungen
 und stufenweise .Herabdrückung des Preises
hingegen das der Nachfragekartelle. Namentlich bei Angebotskartellen
 pflegen die Preisvereinbarungen auch mit anderen Abmachungen,
 die sich auf die Bedingungen des Absatzes und der
Preisbestimmung beziehen, verbunden zu werden. Durch Begünstigungen'
 in diesen Absatzbedingungen wird oft die Wirkung
des Preiskartells wieder vereitelt.
Die Kartellierung der Produktion hat mit der Preiskartellierung
 soviel gemein, daß sie den Wettbewerb der Unternehmer
nicht aufhebt, sondern bloß das Eintreten der wirtschaftlichen
Folgen desselben verhindert. Diese Wirkung der Produktionskartellierung
 führt Landesberger!) auf jenes wirtschaftliche
Gesetz zurück, wonach die Höhe der Produktionskosten im verkehrten
 Verhältnis steht mit dem Wachsen des Umfanges der
Produktion. Diese Einschränkung der Produktion setzt den
Produktionskosten eine Minimalgrenze und verhindert dadurch
auch das Sinken des Preises unter diese Minimalgrenze. Es liegt
auf der Hand, daß diese Art der Kartellierung das weiteste Feld
bei Überproduktionskrisen besitzt, da sie die Grundursache des
Übels, die Überproduktion beseitigt.
Die Gewinnausgleichung — nach Pohle die vierte Kartellierungsmethode
 — will die Beweggründe des Wettbewerbs
schwächen oder einschränken und hierdurch ihn selbst und seine
Folgen auf das Minimum herabdämpfen. Da in der individualistischen
 Gesellschaftsordnung für den einzelnen nicht die Produktionsfähigkeit,
 sondern die Einträglichkeit seines Geschäfts
maßgebend ist, führt diese Kartellierungsmethode dahin, daß
der einzelne Unternehmer nicht mehr produziert, als notwendig

iy A, a. O. S. 218,