$ 8. Methoden der Kartellbildung.

65

ist, um bei der Gewinnausgleichung den möglichst größten
Gewinnanteil zu erlangen.!) Die Gewinnausgleichung erfolgt
nach Maßgabe eines angenommenen Grundpreises — der beiläufig
 den Produktionskosten entspricht — und des durch die
Kartellvereinbarung festgesetzten Minimalverkaufspreises. Die
Differenz dieser beiden Größen ist der zur Aufteilung bezw.
Abrechnung gelangende Gewinn. Da demnach die Gewinnausgleichung
 weder auf Grund der wirklichen Herstellungskosten,
 noch auf Grund des wirklichen Verkaufspreises erfolgt,
so bleibt dem einzelnen Unternehmer am ganzen Verlauf der
Produktion nur das zweifache Interesse, einerseits die wirklichen
Herstellungskosten in seinem Geschäft dem angenommenen
Grundpreis gegenüber möglichst zu vermindern und andererseits
den wirklichen Verkaufspreis möglichst zu erhöhen. Damit eine
relative Minderung der Herstellungskosten durch Ausbreitung
der Produktion dem einzelnen Unternehmer nichts nütze, wird
die Gewinnausgleichung nicht auf Grund des wirklichen Absatzes
jedes einzelnen, sondern nach einem im vorhinein festgestellten
Maßstab durchgeführt. Um zu verhindern, daß die einzelnen
Unternehmer ihre Produktion übermäßig ‘einschränken, sind
mannigfache Präventivmaßregeln nötig. Automatisch wirkt dem
übrigens auch der angenommene Grundpreis entgegen, denn eine
wesentlichere Einschränkung der Produktion erhöht meistens die
relativen Herstellungskosten über das Maß des Grundpreises und
bedeutet daher für den einzelnen Unternehmer einen Verlust.
Das Wesen der Pohleschen zweiten Kartellierungsmethode
besteht darin, daß das Kartell den Absatz unter seinen Mitgliedern
 verteilt. Das einzelne Mitglied gerät dadurch, abgesehen
von einem immer möglichen Wettbewerb eines Outsiders, auf
dem ihm zugeteilten Gebiet in eine monopolistische Lage. Diese
Kartellierungsmethode ist nur bei den Angebotskartellen praktisch
 erprobt; sie ist aber auch für Nachfragekartelle nicht ausgeschlossen.?)
 Die Aufteilung des Kartellgebiets erfolgt gewöhnlich
 entweder auf Grund der Produktionsfähigkeit, die nach
einem Durchschnitt von der Produktion mehrerer verflossener
Jahre festgestellt wird, oder auf Grund der Produktion des letzt-’)

 Landesberger a. a, O0,
?) Siehe oben S, 62.
Baumgarten-Meszleny.