58 II. Kapitel. Arten der Kartelle und Trusts.

die Vertragsteile sich verpflichten, nur im Sinne der Usancen
Geschäfte zu schließen.!) Dies ist aber unrichtig, denn solchen
Verträgen fehlt die Absicht der Beschränkung des Wettbewerbs,
 das charakterisierende Merkmal des Kartells. Allerdings
ist die Grenzlinie schwankend. Soweit diese Verträge als Kartelle
gelten können, teilen sie jene Eigenschaft der Preiskartelle,
die Konkurrenz selbst nicht zu beseitigen, sondern bloß ihre
Folgen abzuschwächen, und andererseits die Unabhängigkeit der
Unternehmer nur sehr wenig zu beeinträchtigen. Die Regelung
der Verkaufsbedingungen pflegt meistens in Verbindung mit den
Preiskartellen vorzukommen, schon um Mißbräuchen vorzubeugen,
denn sonst könnte das Preiskartell leicht durch Gewährung von
anderen Begünstigungen (hohe Kassaskonti, Rabatte usw.) illusorisch
gemacht werden.?) Als Beispiel eines Konditionenkartells ist auf
die Vereinbarung der Budapester und Provinzmühlen vom
Jahre 1888 hinzuweisen, die sich auf die einheitliche Nummerbezeichnung
 der Mehlsorten, die Lieferungsbedingungen, die
Bedingungen der Zurücknahme leerer Säcke und die Verpackung
 bezog.
2. Preiskartelle.
Die Preisvereinbarung kann sich auf alle Waren oder bloß
auf diejenigen beziehen, die im Kartellgebiet abgesetzt werden.
Im letzteren Fall ist also der Verkaufspreis außerhalb des Kartellgebiets
 keiner Beschränkung unterworfen.) In der Regel werden
 für das Inland höhere, für das Ausland niedrigere Preise vereinbart;
 oft ist der Export ins Ausland ganz freigegeben. Ja es
kommt sogar vor, daß das Kartell den Export mit Prämien
begünstigt, wie z. B. das österreichisch-ungarische Petroleumkartell
 (1896), welches zu Gunsten der Ölausfuhr eine Prämie
von 4 Kr. festgesetzt und den Export auch insofern begünstigt
hat, daß seine Verkaufsstätte, die „Petrolea“ A.-G., das zu Ausfuhrzwecken
 dienende Rohöl den Raffinerien für weniger als den
halben Preis lieferte.*‘) Oft pflegen auch für Grenzgebiete billigere
Preise und günstigere Verkaufsbedingungen vereinbart zu werden,
namentlich für Gegenden, wo ein .stärkeres Eindringen aus-1)

 A. a. O. S. 40.
?) Vergl. auch Liefmann a, a. O. S, 88,
3 Liefmann a, a, O. S, 89.
*) Siehe ausführlicher unten bei Besprechung des österr.-ung. Petroleumkartells.