8 9. Arten der Kartelle,

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Jändischer Konkurrenzware zufolge besonders vorteilhafter Transportverhältnisse
 zu gewärtigen ist.!)
Die Preiskartelle bestimmen oft Ausnahmsmaßregeln für den
Fall einer Outsiderkonkurrenz auf dem Kartellgebiet. Es entsteht
 hierdurch leicht eine große Divergenz zwischen den In- und
Auslandspreisen; und es ist bekannt, daß diese Divergenz die Ursache
 der heftigsten Angriffe gegen die Kartellbewegung war.
Reine Preiskartelle sind übrigens ziemlich lose und deshalb
wenig beliebte Formen der Unternehmervereinigungen. Sie
werden — wie Landesberger sagt?) — in der Regel nur als
vorläufige Abwehrmaßregeln geschlossen, um einen durch Überproduktion
 und heftigen Konkurrenzkampf unter die Produktionskosten
 herabgedrückten Preisstand vorerst auf die Höhe der
letzteren zu bringen, dann aber auf eine weitere Erhöhung des
Preisniveaus hinzuwirken. Die Schwierigkeit der Kontrolle verursacht
 im allgemeinen eine kurze Lebensdauer der Preiskartelle;
wie die Outsiderkonkurrenz, durch hohe Kartellpreise belebt,
sich soweit kräftigt, daß die Vorteile des Kartells auf ein
Minimum herabsinken, so tritt notwendigerweise die Auflösung
desselben ein.
3. Produktionskartelle.
Hierher gehören nach Liefmann®) Vereinbarungen, die sich
auf die Untersagung von Vergrößerung des Betriebes beziehen,
Vereinbarungen zur Durchführung von Betriebseinschränkungen
oder Betriebseinstellungen längerer oder kürzerer Dauer, und
endlich Einschränkungen des Produktionsquantums,
Die Betriebseinstellung kann sich; auf alle im Verband
stehenden‘ Werke beziehen und ist in diesem Falle eine zeitlich
beschränkte — in der Regel durch Einschränkung der Arbeitsdauer
 oder durch Einreihung von ARuheschichten bewirkte‘)
— oder sie beschränkt sich auf einzelne ‚unter besonders ungünstigen
 Bedingungen produzierende Werke, in welchem Falle
die Betriebseinstellung gegen Entschädigung erfolgt und auch
‘) So das österreichisch-ungarische Zuckerkartell, s. unten $ 12.
NA. a, OS. 314.
3) A. a OS. 79
') So beschlossen z. B. die Budapester Mühlen schon mehrmals eine Betriebseinschränkung
 ; einmal (im Jahre 1897) bestimmten sie das Maß der Einschränkung
in Prozenten; im allgemeinen ließen sie die Werke für eine festgesetzte Zahl von Tagen
überhaupt ruhen. Vergl. weiter unten bei Besprechung des ungarischen Mühlenkartells,