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II. Kapitel. Arten der Kartelle und Trusts,

eine dauernde sein kann. Die vollständige Betriebseinstellung
einzelner Werke führt in der Regel zum Ankauf derselben durch
die wirtschaftlich günstiger produzierenden Verbandsmitglieder,
und eignet sich deshalb diese Kartellform besonders zur Vorstufe
einer Trustbewegung.!)
Die Einschränkung des Produktionsquantums kann absoluter
Natur sein, indem eine Höchstziffer der Produktion für jedes
einzelne Werk festgesetzt wird, oder aber indirekt erzielt werden,
indem die billiger produzierenden Werke den teuerer produzierenden
für die Minderproduktion Prämien zahlen. Über die Schwierigkeit
 der Kontrolle gilt hier auch das bei den Preiskartellen Gesagte;
 sie verursacht eine Menge von Ausnahmebestimmungen
zu Gunsten und Lasten einzelner Verbandsmitglieder. Die wichtigsten
 Beispiele für derartige Produktionsbeschränkungen boten
die sogenannten Förderkonventionen der rheinisch-westfälischen
Kohlenzechen.
Die Produktionskartelle kommen auch in der Form von
Kontingentierungen (Liefmann: Kartelle höherer Ordnung) vor;
die Produktion aller Verbandsmitglieder wird auf Grund der
voraussichtlichen Nachfrage im vorhinein festgestellt und dann
auf die Mitglieder verteilt. Die Nachfrage wird auf statistischer
Grundlage ermittelt. Die Produktionsquoten werden entweder in
fixen Ziffern oder häufiger in Prozentsätzen festgestellt. Die
Quote darf nicht überschritten werden. Die Kontrolle ist jedoch
äußerst schwierig?) und bedingt einen verwickelten Kontrollapparat.
 Deshalb sind Kontingentierungen der Produktion nicht
häufig und von kurzer Dauer, Trotzdem wurden auch in Ungarn
wiederholt ähnliche Versuche gemacht. Das Eisenkartell vom
Jahre 1881 war eine Produktionskontingentierung und enthielt
überhaupt keine Preisfestsetzung; das neue Eisenkartell (1902)
fixiert auch die Preise. Das im Jahre 1896 gebildete und seither
mehrmals erneuerte Petroleumkartell kontingentierte ebenfalls die
Produktion. Dasselbe gilt vom Haggenmacherschen Mühlenkartellentwurf®),
 dem die Fachkreise eine große Wichtigkeit bei-')

 Vergl. oben S. 17 ff.
?) Vergl. das österr.-ung. Petroleumkartell unten, Das Kartell v. J. 1896 ahndete
die Übertretung des Kontingents mit empfindlichen Geldbußen; allerdings wurden,
trotzdem Übertretungen vorkamen, die Strafbestimmungen doch nicht angewendet.
2) Siehe unten,