8 9. Arten der Kartelle,

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messen. Derselbe sichert dem das Kontingent nicht voll ausnützenden
 Werk eine Prämie und belegt das Überschreiten des
Kontingents mit einer Buße.

4A. Gewinnkontingentierende Kartelle,

Bei den Gewinnkontingentierungen unterscheidet Landesberger!)
 nach Liefmann?), ob die Verbandsmitglieder den Verkauf
 ihrer Produkte selbst behalten, oder ob ein durch den Verband
geschaffenes Organ, ein Syndikat, ihnen die Produktion abkauft und
dieselbe dann auf Rechnung des Verbandes weiter veräußert. Im
ersteren Falle werden die Mitglieder in der Regel verpflichtet sein,
ihren Gewinn in eine gemeinsame Kasse einzuzahlen, an der jedes
Verbandsmitglied einen bestimmten Anteil hat. Es werden hierbei
Minimalpreise festgesetzt, unter welchen die Mitglieder nicht verkaufen
 dürfen. Für jedes abgesetzte Quantum hat das betreffende
Mitglied einen bestimmten Betrag an die Syndikatskasse zu bezahlen,
 der in der Differenz zwischen dem Minimalpreise und einem
angenommenen Grundpreise besteht. Der Grundpreis muß natürlich
 niedriger sein als der Minimalverkaufspreis und mit den
durchschnittlichen Produktionskosten der Verbandsmitglieder ungefähr
 zusammenfallen. Was die Unternehmer über den Minimalverkaufspreis
 an Gewinn erzielen, wird in der Regel nicht in die
Syndikatskasse eingezahlt, so daß jedes Verbandsmitglied auch
noch einen Unternehmergewinn für sich erzielen kann.®) Die
Verteilung des in die Syndikatskasse eingezahlten Fonds findet
natürlich nicht statt nach der Höhe des effektiven Absatzes eines
jeden Mitgliedes und der sich danach bestimmenden Höhe der
Einzahlungen — da sonst der Wettbewerb nicht aufhören würde
—, sondern nach einem im vorhinein festgesetzten Maßstab, wie
dies schon durch die oben gegebene Beschreibung der Gewinnausgleichung*)
 bekannt ist.°)
Die zweite, vollkommenere Form der Gewinnkontingentierung
besteht darin, daß das Syndikat dem Unternehmer bis zu einem
festgesetzten Quantum seine Produktion abkauft und den Gewinn

N) A. a. OS, 317.
YA. a OS 113,
) Landesberger a. a. O. S. 318.
') Siehe oben S. 64f.
5) Vergl. Landesberger a, a. O. Über Vorteile dieser Kartellform vergl,
Liefmann a. a, O0, S. 116; Landesberger a. a, ©.