$ 9. Arten der Kartelle.

„a

Aufteilung des Absatzes, durch Feststellung eines Turnus zwischen
den Verbandsmitgliedern erzielt werden.!)
Was die erste Alternative betrifft, so ist dieselbe nur bei
wenigen Verbandsmitgliedern durchführbar und nur praktisch,
wenn wesentliche Transportersparnisse gemacht werden können.
Es kommt aber oft vor, daß mehrere Kartelle niederer Ordnung
zu einem absatzverteilenden Kartell zusammentreten. Dies ist lediglich
 die Organisation der meisten internationalen Kartelle. Das
neueste Beispiel hierzu bietet das zwischen Deutschland, England,
Belgien und Frankreich 1904 abgeschlossene Schienenkartell: gewöhnlich
 wird hier auch jenes Kartell erwähnt, welches die
deutsch-englische Gruppe des Dynamittrusts mit der Gruppe der
„Societe centrale de la Dynamite“ abschloß.?)
Was aber die zeitliche Aufteilung‘ des Absatzes betrifft, so
wissen wir bereits, daß es sich hier lediglich um Submissionskartelle
 handelt, deren wichtiges Beispiel die in den 60er Jahren
antstandenen Vereinbarungen der Lieferanten für Eisenbahnartikel
sind. Angeblich besteht neuestens eine ähnliche unter den
Pflasterungsunternehmern Budapests.
6. Absatzkontingentierungen.

Auch wo die Bestellungen nicht auf dem Submissionswege erfolgen,
 ist eine Kontingentierung des Absatzes möglich, indem
ein Organ hierfür aufgestellt wird (Verkaufsstelle, Verkaufssyndikat),
 welches die Bestimmung hat, die Orders in Empfang
zu nehmen und dieselben unter den Verbandsmitgliedern zu verteilen.
 Diese Kontingentierung des Absatzes sichert, wie Liefmann®)
 bemerkt, dem einzelnen‘, Verbandsmitglied ein eigentümliches
 Monopol, ein Monopol gleichsam für den einzelnen Fall,
Bei diesen Kartellen ist ein wesentlicher Teil des Umlaufprozesses
der Güter dem Unternehmer ganz entzogen: er wirkt bei dem
Einführen der Ware in den Güterumlauf überhaupt nicht mehr
mit. Das bekannteste Beispiel solcher Syndikate ist das Rheinischwestfälische
 Kohlensyndikat. Die ungarische Industrie weist
auch eine Reihe solcher Verkaufsstellen auf. Das Petroleum-1)

 Ja der Turnus braucht sogar nicht einmal im vorhinein festgestellt werden;
z. B. weist das österr.-ungar. Kupferdrahtkartell den Abnehmer von Fall zu Fall
an irgend eine Fabrik; siehe unten.
2 Liefmann a a. O. S. 87; Landesberger a. a, O, S, 314.
8) A. a, O0. S. 98,