$ 9. Arten der Kartelle.

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kann diese Vereinbarung infolge der größeren Sach- und Fachkenntnisse
 der Schiedsrichter von erheblichem Vorteil sein.
Auf zweiter Stufe stehn jene Kartelle, die sich zwar noch
nicht zu selbständigen juristischen Personen zusammengeschlossen
haben und die daher den Boden des Vertragsrechts nicht verlassen,
 die aber gewisse Organe zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen
 Zwecke aufstellen, lediglich zum Zweck der Vertretung
nach außen, zur Kontrolle der Einhaltung der Kartellabmachungen
oder zur gegenseitigen Abrechnung.!) In dieser Gruppe sind die
Kartelle mit selbständigen Verkaufsstellen besonders hervorzuheben,
 die entweder eine selbständige juristische Persönlichkeit
haben (als Aktiengesellschaft oder eine andere handelsrechtliche
Gesellschaft), oder natürliche Personen (z. B. ein hiermit betrautes
Verbandsmitglied), oder Firmen sind?), oder aber als bloße Kontore
des Verbandes der Mitglieder auftreten. Die juristisch eigenberechtigte
 Verkaufsstelle kann weiter bloß vermittlungsweise fungieren,
so daß aus ihren Verträgen das einzelne Verbandsmitglied selbst
berechtigt oder verpflichtet wird; sie kann Vertreterin des Kartells
 sein, in welchem Falle das Kartell selbst dem Besteller
gegenüber als aus dem einzelnen Geschäft berechtigt oder verpflichtet
 erscheint, dem einzelnen Verbandsmitglied gegenüber
das Delkredere übernimmt und die Verkaufsstelle kontrolliert;
sie kann dem dritten gegenüber aus dem Geschäft berechtigt und
verpflichtet sein als Kommissionär des Kartells oder des Verbandsmitglieds
 und demgegenüber das Delkredere tragen, und
endlich kann sie auch allein selbständig berechtigt und verpflichtet
sein, in welchem Falle sie aber Kreditfähigkeit haben muß und
der Erfolg des Kartells wesentlich von der Kreditpolitik der
Verkaufsstelle abhängt.
Die mit Verkaufsstellen arbeitenden Kartelle vertreten den
Übergang von den reinen Vertragskartellen zu denen, die als
selbständige juristische Personen erscheinen. Bei diesen ist der
Kartellvertrag in der Gesellschafts- oder Vereinssatzung inbegriffen.
 Wir finden Beispiele jeder Gesellschaftsform, die zu
Kartellzwecken verwendet wurde; wir finden Kartelle in der
Form von einfachen privatrechtlichen Gesellschaften, von offenen

‘') Menzel a, a, O. S. 8.
”) So z. B. das Bankhaus Stein als Verkaufsstelle des Weißblechverbands, vergl.
anten S 14.