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II. Kapitel. Arten der Kartelle und Trusts.

Handelsgesellschaften !), Kommanditgesellschaften, Gesellschaften
mit beschränkter Haftung?), Aktiengesellschaften®), Genossenschaften‘),
 von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen usw.
Wir begegnen auch solchen Organisationen — mit weitgehenden
Aufsichts- und Kontrollrechten —, die in keine bestehende Form
des Vereins- und Genossenschaftsrechts einzuzwängen sind und
als Vorläufer neuer Organisationsformen gelten können.
Und endlich bilden die höchste Stufe der Erscheinungsformen
 der Kartelle, wie schon entwickelt 5), die Trusts, in welchen
die einzelnen Werke, aus deren Zusammenschluß sie entstanden,
vollkommen aufgehen, die nach außen nicht bloß ihrer juristischen
Form, sondern auch ihrer wirtschaftlichen Beschaffenheit nach
als. eine Produktionseinheit erscheinen, und die nur deshalb
Kartelle sind, weil die Art ihrer Entstehung (der Zusammenschluß
 mehrerer Unternehmungen) und ihr Zweck (Beseitigung
des Wettbewerbs) mit denen der Kartelle gleich ist.
$ ıo0. Arten der Trusts.
Hätte man versucht, die Klassifizierung der Kartelle auch
auf die Trusts anzuwenden, so hätten sich nahezu sämtliche Merkmale
 der verschiedenen Kartelle in der Form der Trusts vereinigt
wiedergefunden. Die Grundeinteilung Liefmanns unterscheidet die
Kartelle, je nachdem sie mit den Mitteln des Angebots, der Produktion
 oder der Preisregulierung die Erreichung ihrer Zwecke
anstreben. Der Trust benützt alle drei Mittel und ist noch
zentralistischer organisiert als die festesten Kartelle, denn die
wirtschaftliche Unabhängigkeit der einzelnen Teile des Trusts
wird eben durch seine Organisation gänzlich aufgehoben.
Eine Einteilung in Angebot- und Nachfragetrusts würde kaum
die existierenden Trusts in streng abgegrenzte Gruppen teilen,

*) Nach der Denkschrift über das Kartellwesen (1905) wird allerdings diese
Gesellschaftsform zu Kartellzwecken nur „vereinzelt“ gewählt (vergl, Denkschrift S. 26).
?) Die Denkschrift zählt a. a, O, 166 Kartelle auf, in welchen diese Gesellschaftsform
 benützt wurde,
*) Die Form der größeren Kartelle, in einer ganzen Reihe von Fällen benützt,
Die Denkschrift (a. a. O.) hebt besonders das Kohlensyndikat und seine Vorgänger,
das Kokssyndikat, den Brikettverkaufsverein, den Stahlwerksverband, einige Ziegeleisyndikate
 und das Nordwestmitteldeutsche Portlandzementsyndikat hervor.
*) Nach der Denkschrift (a. a. O.) in fünf Fällen angewendet, Hervorgehoben
wird die Milchzentrale und der Verband der Stärkefabrikanten.
5) Siehe oben S., 39 ff,