8 ıo. Die Arten der Trusts,

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certificates) aus, gegen Vorweisung welcher die Dividende
liquidiert wird. — Diese Organisation, die richtig als Aktiengesellschaft
 der Aktiengesellschaften bezeichnet wird, betrachtet man
auch heute vielfach als die typische Form der Trusts!), obzwar
dieselbe derzeit vollständig überholt ist, denn diese Formation
wurde von den Gerichten für ungesetzlich erklärt und aufgelöst,
so daß die derartigen Trusts seit jener Zeit (1893) teilweise verschwunden
 sind, teilweise ihre Organisation umgeändert haben.?)
2. Der sogenannte voting trust hat sich jedoch in ähnlicher
Form aufrecht erhalten. Bei demselben werden nicht die Aktien
zu Händen der Vertrauensmänner deponiert, sondern nur das
Stimmrecht auf dieselben übertragen; die Aktien verbleiben
weiter bei den Eigentümern, auch die Dividenden werden an
dieselben bezahlt, und es können die Aktien auch verkauft
werden, allerdings ohne an dem bereits übertragenen Stimmrecht
zu ändern. Diese Form, die auch zur Erreichung monopolistischer
Zwecke geeignet erscheint, wird neuerdings gerade zum entgegengesetzten
 Zweck: zur Verhinderung dieser Tendenzen benützt.
Dadurch nämlich, daß die Aktionäre ihr Stimmrecht übertragen,
kann verhindert werden, daß eine Konkurrenzgesellschaft über
die Administration durch Ankauf der Aktien eine Kontrolle erlange
 und dieselbe in eine schon bestehende Trustkombination
einbeziehe, selbstverständlich nur, wenn die stimmberechtigten
Vertrauensmänner den Einflüssen der konkurrierenden Trusts
widerstehen können. Ein typisches Beispiel für den voting trust
ist die Organisation der „Pure Oil Company“, welche auf
diese Weise ihre Unabhängigkeit gegenüber der „Standard Oil
Company“.-bewahren konnte.
3. Die Form der einfachen Körperschaft (corporation).
Bei dieser kauft eine Aktiengesellschaft gegen neue Aktien oder
Barzahlung die zu kartellierenden Betriebe an. Die derart erworbenen
 Unternehmungen verlieren ‚auch--formelkihre-Individualität,
 da sämtliche Fabriken durch die- Direktion‘ der Körperschaft
 administriert werden, deren Mitglieder..auch einen ansehnlichen
 Teil des Aktienkapitals vertreten; so z.B. bei dem Whiskyund
 Stahltrust.

') Vergl. unter anderen Schmoller „Allg. Volkswirtschaftslehre“ Bd, I S, 451.
?) Industrial Commission Bd. I S. 10.
Baumgarten-Meszleny.