3 ır. In Deutschland,

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erwiesen. Das im Jahre 1893 gegründete Syndikat besitzt schon
eine ständige Organisation. Das Zentralorgan ist die Aktiengesellschaft:
 „Das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat“
mit dem Sitz in Essen, Der Gegenstand des Unternehmens ist
der An- und Verkauf von Kohlen, Koks und Briketts. Durch
notariellen Akt haben sich das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat
 A.-G. einerseits und die zum Syndikate gehörigen Zechen
andererseits zu einem Vertrage geeinigt. In diesem Vertrage
haben die beteiligten Zechen sich verpflichtet, zu den vertraglich
vorgesehenen Versammlungen zusammenzutreten und sich den
Beschlüssen derselben sowie den Entscheidungen der eingesetzten
Organe der Vereinigung zu unterwerfen. Die syndizierten Zechenbesitzer
 haben sich ferner verpflichtet, ihre gesamten Produkte
an Kohlen, Koks und Briketts, mit Ausnahme der zu eigenen
Zwecken, der im Landdebit abgehenden Kohlen, Koks und
Briketts und der Deputat- und Hausbrandkohlen für die Angestellten,
 dem Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikate zu verkaufen,
 welches dagegen die Verpflichtung der Abnahme und
des Weiterverkaufes nach Maßgabe der festgestellten Bestimmungen
 übernimmt. Die von den syndizierten Zechen gewonnenen
 Kohlen, Koks und Briketts unterliegen in Ansehung ihrer
Mengen der Kontrolle des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats.
 Dem Vorstande des Syndikats ist es jedoch auch gestattet,
Kohlen, Koks und Briketts von außerhalb des Syndikats stehenden
 Zechen anzukaufen und zu verkaufen. — Die Organe der
Aktiengesellschaft „Rheinisch-Westfälisches Kohlensyndikat“ sind:
der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Organe der Vereinigung der zum Syndikate gehörigen Zechen:
die Versammlung der Zechenbesitzer, der Beirat und die Kommission
 zur Feststellung der Beteiligungsziffer. Das Aktienkapital
beträgt 900000 M. und besteht aus 3000 auf Namen lautende
Aktien von je 300 M., deren Übertragung an die Einwilligung der
Gesellschaft gebunden ist. Für den Verkauf und Versand der Kohlen
hat das Syndikat 4 Verkaufs- und 3 Versandabteilungen gebildet.
Die Tätigkeit des Syndikats erstreckt sich nach drei Richtungen:
 sie enthält eine Produktionskartellierung, eine Preisvereinbarung
 und eine Vertriebskartellierung.,
Als Grundlage für die Beteiligung am Gesamtabsatze gilt
diejenige Förderung, welche einer Zeche bisher im Syndikat als