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II. Kapitel, Die Kartell- und Trustbewegung,

ist der An- und Verkauf von Koks und Kokskohle. Das Grundkapital
 beträgt 400000 Mk. und ist eingeteilt in 2000 auf den
Namen lautende Aktien von je 200 Mk., deren Übertragung an
die Einwilligung der Gesellschaft gebunden ist. Die Organe der
Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
 Dieser Aktiengesellschaft steht nun das eigentliche
 Kartell gegenüber, nämlich die Vereinigung der Kokereiund
 Zechenbesitzer, welche einerseits mit der Aktiengesellschaft
und andererseits untereinander einen Vertrag abgeschlossen
haben, der bezweckt, für die Zukunft jede Konkurrenz auf dem
Koksmarkt auszuschließen und, soweit tunlich, feste Vereinbarungen
 über die Beteiligung am Gesamtabsatz sowie über
Preise und Lieferungsbedingungen zu erreichen.
Im Jahre 1895 wurde zwischen den Kohlen- und Kokssyndikaten
 ein Vertrag abgeschlossen, nach welchem das Rheinisch-Westfälische
 Kohlensyndikat den Alleinverkauf der derzeitigen
sowie der später noch hinzutretenden Koksproduktion ihrer Mitglieder
 dem Kokssyndikat übertrug. Als Grundlage für die Beteiligung
 am Gesamtabsatz gilt die von der Kommission zur
Feststellung der Beteiligungsziffern festgesetzte Einschätzung,
welche auf Grund der tatsächlichen Leistungsfähigkeit und mit
Rücksicht auf den Zweck der Anlage vorzunehmen ist. Falls
die Lage des Marktes eine Einschränkung der gesamten Produktion
 bedingt, so hat eine gleichmäßige prozentuale Einschränkung
der Produktion durch Beschluß der Versammlung der Kokereibesitzer
 zu erfolgen. Ein zweites Mittel, wodurch das Kokssyndikat
 seine Zwecke zu erreichen sucht, liegt in der Feststellung‘
 der Preise. Die Preise werden vom Aufsichtsrat auf Vorschlag
 des Vorstandes festgesetzt. Der Aufsichtsrat normiert Verrechnungspreise.
 Das Kokssyndikat tritt den beteiligten Kokereibesitzern
 gegenüber als Selbstkäufer auf. Das Kohlensyndikat
hat die durch Unterschreitung der Verrechnungspreise entstehenden
 Verluste zu tragen. Was das Westfälische Kokssyndikat über
die Verrechnungspreise hinaus tatsächlich erzielt, verbleibt der
liefernden Kokerei und wird derselben monatlich gutgeschrieben.
Die kartellierten 44 Unternehmungen halten 862 Koksöfen im
Betrieb. Ihre Produktion stieg während der letzten ıo Jahre
von 4 Millionen auf 8 Millionen Tonnen. Am ı. April 1904
löste sich das Kokskartell gleichzeitig mit der Dortmunder