$ ır. In Deutschland,

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sation beruht einerseits auf einem Vertrag der 31 Stahlwerke,
andererseits auf den Verträgen, welche der Verband mit seinen
Mitgliedern abschloß, laut welchen die Aktiengesellschaft die
Produktion ihrer Mitglieder verkauft. Die Organe des Verbandes
sind die Generalversammlung, der Beirat und die Direktion;
ihnen steht die Aktiengesellschaft mit ihren gesetzlichen Organen
gegenüber, — Der Kartellvertrag ist per ı. März 1904 bis 30.
Juni 1907 abgeschlossen, wird aber in Ermangelung von vorhergehender
 halbjähriger Kündigung auf weitere 5 Jahre, also bis
30, Juni 1912 verlängert. — Die dem Stahlwerkverband angehörenden
 Werke produzieren jährlich 7900000 t Rohstahl, während
 die ganze Stahlproduktion Deutschlands im Jahre 1903
3801515 t betrug. Die syndizierten Erzeugnisse sind sämtliche
Walzprodukte. Dieselben werden in 2 Klassen eingeteilt, die
erste enthält die Halbfabrikate, Eisenbahnmaterial und, Träger,
die zweite Klasse sämtliche übrigen Walzprodukte, Der Verkauf
 der zur ersten Klasse gehörigen Produkte geschieht durch
den Stahlwerksverband selbst, bei den anderen werden die Bestellungen
 verteilt. —.Das über die Verrechnungspreise erreichte
Plus wird den Verbandsmitgliedern zu gute geschrieben.
Der Stahlwerksverband bedeutet eigentlich eine Vereinigung
von verschiedenen Fabrikationszweigen der Eisenindustrie. In
dieser Beziehung weist er gewisse Ähnlichkeiten mit dem amerikanischen
 Stahltrust auf, ohne jedoch die sich ihm anschließenden
Unternehmungen zu verschlingen. Er trachtet — wie dies
Dr. Völcker ausführt!) — seine Politik mit jenen Kartellen in
Einklang zu bringen, welche im Produktionsprozeß der Eisenindustrie
 vorausgehen oder folgen, er trachtet ferner die Preise
der Stahlprodukte in einer Höhe zu erhalten, welche in richtigem
Verhältnis mit dem Preise des Rohmaterials steht.
Durch die Tätigkeit des Stahlwerksverbandes hat der Export
in Halbzeug abgenommen, bei Röhren, Draht und bei Erzeugnissen
 der Kleinindustrie zugenommen. Trotzdem sind auch nach
Gründung des Stahlwerksverbandes Klagen gegen denselben
erhoben worden, insbesondere wegen zu hoher Halbzeugpreise
für den Inlandgebrauch und wegen Verweigerung jeder Ausfuhrvergütung
 an indirekte Halbzeugverbraucher. Die Situation

1) Vergl. den ausgezeichneten Artikel des Regierungsrats Völcker, Syndikus
des Verbandes, Revue Economique Internationale, Jahrgang 1904, III. Bd. S, 725.