106 III. Kapitel, Die Kartell- und Trustbewegung.

laut welcher die Lieferungsverbindungen und Preise durch ein
Kartell festgesetzt wurden. Drei dieser Gesellschaften fusionierten
unter der neu begründeten Firma „Vereinigte Elbschiffahrtgesellschaften
 A. G.“ und diese trat in ein Vertragsverhältnis
mit der „Deutsch-Österreichischen Dampfschiffahrts-Aktiengesellschaft“,
 die an der Fusion nicht teilnahm. Wir
sehen also, daß die Konzentrationsbewegung in Form dieser Aktiengesellschaft
 auch in der deutschen Dampfschiffahrt ihren Anfang nahm.
Nicht als Kartell, sondern als eine trustähnliche Kapitalkonzentration
 ist die Firma Krupp zu betrachten, welche am
24. April 1903 sich in eine Aktiengesellschaft mit 160 Millionen
Mark Kapital umgestaltet hat.
Auch in Deutschland erreichen demnach die Kartelle eine
stets straffere Organisation und nähern sich mehr und mehr den
industriellen Fusionen und Konzentrationen.!)

$ ı2. Österreichisch- ungarische Kartelle.
Infolge des gemeinsamen Zollgebietes erstrecken sich die
österreichischen und ungarischen Kartelle meistens auf beide
Länder. Aus streng juristischem Standpunkte wäre eine Vereinbarung
 österreichischer und ungarischer Interessenten als internationales
 Kartell zu betrachten, woraus unter anderem auch folgt,
daß im Falle eines Rechtskonfliktes das internationale Privatrecht
zu bestimmen hätte, welche Maßregeln in Anwendung kommen. —
Ökonomisch genommen jedoch besitzen Kartelle, welche innerhalb
eines Zollgebietes tätig sind, dieselben Merkmale, wie jene, die nur
in einem politisch abgegrenzten Gebiet zur Wirksamkeit gelangen.
Trotzdem gibt es Kartelle, die sich ausschließlich auf Österreich,
 und solche, die sich ausschließlich auf Ungarn beschränken.
So umfassen die lokalen Vereinigungen, wie z. B. die Ziegelkartelle,
 ihrem Wesen nach kleinere Territorien. In anderen
Industriezweigen sind abgesonderte österreichische und ungarische
Kartelle infolge von Zwistigkeiten und Mißtrauen der Interessenten
entstanden. Es ist auch nicht selten, daß im Laufe der Entwicklung
 die österreichischen und ungarischen Produzenten
manchmal in streng abgesonderten, manchmal in parallel wirkenden,
 manchmal in gemeinsamen Kartellen tätig sind.

1) Vergl. noch den Nachtrag am Schlusse dieses Werkes,