8 ı2. Österreichisch-ungarische Kartelle.

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Mit Rücksicht hierauf kann man bei Behandlung der österreichischen
 und ungarischen Kartelle 3 Gruppen unterscheiden:
die gemeinsamen Kartelle, die, spezifisch österreichischen und die
spezifisch ungarischen Kartelle. Bei dieser Einteilung wären
jene Kartelle, die in jedem Lande separat organisiert sind, jedoch
durch den Vertrag dieser beiden Kartelle in wirtschaftlich einheitlicher
 Beziehung stehen, wie z. B. das Eisenkartell, als gemeinsame
 Kartelle zu behandeln. Ferner muß berücksichtigt
werden, daß Veränderungen dieser Konstellation sehr häufig
sind: das gemeinsame Kartell kann in kurzer Zeit zerfallen und
die separat organisierten Kartelle vereinigen sich oft, um eine
straffere Organisation zu erreichen.
Bei Behandlung der Kartellbewegung haben wir das Hauptgewicht
 auf das eingehende Studium einzelner wirtschaftlich bedeutender
 Kartelle gelegt. Die Erlangung und die Kontrollierung
 der diesbezüglichen Daten war mit mancher Schwierigkeit
verbunden. Das Erfordernis der Öffentlichkeit, welches den Ausgangspunkt
 einer jeden Kartellreform bildet, hat die Kartellkreise
 der Monarchie noch kaum durchdrungen, so daß in vielen
Fragen die Geheimhaltung der diesbezüglichen Vereinbarungen
unsere Aufgabe erschwert, Die im folgenden mitgeteilten
Daten!) entnehmen wir den Jahresberichten der ungarischen
Regierung, den industriestatistischen Veröffentlichungen, den
Ausweisen des statistischen Amtes über den Exporthandel, den
Jahresberichten und Denkschriften der Handelskammern und
freien Vereinigungen, finanziellen Jahrbüchern und preisstatistischen
 Zusammenstellungen, den Mitteilungen des Budapester
 statistischen Amtes, selbstverständlich auch mit eingehender
Berücksichtigung der Literatur und der diesbezüglichen Fachschriften.
 Wir sind auch im Besitz der wichtigeren Kartellverträge,
 deren größten Teil wir jedoch nur unter der Bedingung
erhalten konnten, den Text derselben nicht zu publizieren. Die
Resultate und Konsequenzen dieser Verträge werden wir trotzdem
 wiederholt berücksichtigen. Wenn schließlich hinzufügt
wird, daß wir auf dem Wege von privaten Erkundigungen und
Besprechungen sowie durch kritische Sichtung des Materials

*) Einen großen Teil des Urkunden- und statistischen Materials — welches
wir in‘ dem ungarischen Originalwerk in extenso mitgeteilt haben — müssen wir in
Jlieser Ausgabe kürzer zusammenfassen,