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Il, Kapitel. Die Kartell- und Trustbewegung.

Kartell gehörten ı4 Fabriken und 28 Kaufleute. Der Erfolg
der Kartellierung wurde durch die plötzliche Preissteigerung der
Rohjute vereitelt; der minimale Preis erwies sich nämlich für zu
niedrig, so daß die Fabrikanten diesen Preis bei ihren Geschäftsabschlüssen
 bedeutend überschreiten mußten. Wenngleich daher
die Jutepreise sich nach Abschluß des Kartells erhöhten, so ist
dies ausschließlich der Preissteigerung der Rohware zuzuschreiben,
 und der Vorwurf, daß dies durch das abgeschlossene
Kartell verursacht wurde, kann nicht als gerechtfertigt gelten.
Die Fabrikanten arbeiteten im Gegenteil fortwährend mit Verlusten,
 so daß die größte österreichische Firma, die I. Österr.
Jutespinnerei, für das Jahr 1900 keine Dividende zahlen konnte.
Unter solchen Umständen erwies sich der Abschluß eines derartigen
 Kartells als unabweisbar, um den Verkauf durch eine
entwickeltere Organisation zu zentralisieren und tür die erforderliche
 Einschränkung der Produktion Sorge zu tragen. Das alte
Kartell löste sich daher am 3o. April 1901 auf, und am
ı. Mai desselben Jahres trat das neue Kartell ins Leben, als
dessen Zentralorgan eine Gesellschaft gebildet wurde, deren Aufgabe
 es war, die in den vereinigten Fabriken erzeugten Jutefabrikate
 und Halbfabrikate zu verkaufen und zu verwerten.
Diese Gesellschaft („Vereinigte Jutefabriken“) hat ihre Hauptniederlage
 in Wien, ihre Filiale in Budapest. Derselben traten
sämtliche österreichische und ungarische Fabriken bei und ihre
Dauer wurde bis 31. Dezember 1908 festgesetzt.
Das Zentralverkaufsbureau besitzt eine selbständige juristische
Persönlichkeit, die Fabrikanten aber sind an dem Gewinn und
Verlust im Verhältnis ihrer effektiven Lieferungen beteiligt. Bezüglich
 der Produktion und der Verkaufsbedingungen wurden
die vom Kartell schon früher vereinbarten Bestimmungen aufrecht
 erhalten.
Die Notwendigkeit des Jutekartells ist auch darin begründet,
daß die Konsumenten seiner Fabrikate, die Mühlen und Zuckerfabriken
 als Einkaufskartelle über eine derartig beherrschende
Macht verfügen, daß die Jutefabrikanten dieselbe nur im Wege
der Vereinigung wettmachen konnten.
Die Wirkung und Macht der Konsumenten auf das Kartell
beweist am besten die gemeinsame Aktion der Mühlen. Ehe
nämlich das gemeinsame Verkaufsbureau der Jutefabriken er-