8 ı2. Österreichisch-ungarische Kartelle.

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der ausländischen und hauptsächlich der amerikanischen Konkurrenz
 wurde das Aktienkapital der Ersten Pester Spodiumund
 Leimfabrik A.-G. in der Generalversammlung vom 27.
März 1903 durch Emission von 5000 Stück Aktien auf 3 000000 Kr.
erhöht und die Aktien der fünf mit ihr konkurrierenden ungarischen
 Fabriken angekauft.
Unter diesen stellte die Temesvarer und Pozsonyer Fabrik
den Betrieb ein; die erstere wegen ihres veralteten Systems
letztere wegen Mangels an Rohmaterial. (Auch das erinnert an
das Vorgehen der Trusts.) In Betrieb blieben bloß die Budapester,
Fiumaner und Liptöszentmiklöser Fabrik, Zu demselben Zwecke
wurde die Wiener Aktiengesellschaft für chemische Industrie
 gegründet, die mit einem Aktienkapital von 14000000 Kr.
19 ähnliche österreichische Fabriken ankaufte!), welche jährlich
120000 Meterzentner produzierten. Beide Aktiengesellschaften
schlossen sodann ein Kartell. Die Aktionäre der ungarischen
wie der österreichischen Aktiengesellschaft sind übrigens dieselben,
so daß diese Gesellschaften auch durch die Interessengemeinschaft
miteinander verknüpft sind (community of interest), Die
Wiener Zentralstelle kollationiert die Preise, stellt den Schlüssel
der Materialbeschaffung und der inländischen Lieferungen fest
und zwar im Verhältnis von %/, für Ungarn, %, für Österreich,
Der Export ist frei, jedoch infolge des hohen Zolles besonders
nach Rußland und Rumänien erschwert; der englische und
französische Markt ist hingegen offen, da die Ware daselbst zollfrei
 ist.?)
Vor der Fusion im Jahre 1903 bestanden Kartellübereinkommen
 aus dem Jahre 1898.
Der Preis für Leim betrug vor dem Jahre 1898 65—70 Kr.,
von 1899—1902 60 Kr., seit April 1903 (seit der Vereinigung)
55 Kr.
Der Preis des Rohmaterials, der Knochen, schwankt zwischen
6,20 und 6,80 Kr. Durchschnittlich wird aus 6 Meterzentner
Knochen ı Meterzentner Leim hergestellt.)

4‘) Die Statuten der Gesellschaft bezeichnen die Herstellung chemischer Produkte
und die finanzielle Beteiligung an ähnlichen Unternehmungen als ihren
Zweck,
7) Der Importzoll in Österreich-Ungarn beträgt 4 Gulden in Göld.
8) Das Knochenkartell siehe unter den internationalen Kartellen.