142 III. Kapitel. Die Kartell- und Trustbewegung.

1. auf die Einheitlichkeit der Nummerbezeichnung des Mehls
(diese Vereinbarung‘ unterfertigten außer den Budapester nur
einige Provinzmühlen);
2. auf die Feststellung der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
 (zweimonatlicher Termin, vorhergehende Feststellung
der Qualität und Gattung, Skontobestimmungen);
3. auf den Rückkauf der benützten leeren Säcke und
4. auf die einheitliche Verpackung des Mehls,
Die drei letzteren Vereinbarungen wurden von allen Budapester
 Mühlen angenommen, während die Provinzmühlen teils
alle, teils nur einige der Vereinbarungen akzeptierten.
Vor der Auflösung des ungarischen Landesmühlenvereins
(1896) begannen sämtliche Mühlen mit der Umarbeitung dieser
Vereinbarungen. Der Entwurf wurde auch fertiggestellt, aber
infolge der Zögerung der Provinzmühlen ist die bindende Kraft
der vier Vereinbarungen erloschen. Die Budapester Mühlen haben
jedoch — mit einer einzigen Ausnahme — die Geltung der Vereinbarungen
 aufrecht erhalten, ja sie ließen sogar im Jahre 1899
eine neue bindende Vereinbarung in Geltung treten, die noch
heute in Wirksamkeit ist.
Zu Ende des Jahres 1902 verkauften die Provinzmühlen im
Gegensatz zur Vereinbarung der Budapester Mühlen ihre Mahlprodukte
 zu Terminen über zwei Monate. Dies sowie die Konkurrenz
 der österreichischen Mühlen veranlaßte die Budapester
Mühlen, diese Verfügung des Verkaufsübereinkommens Mitte 1903
außer Kraft zu setzen. Infolge der dadurch entstandenen neuen
Konkurrenz unternahmen die Provinz- und die Wiener Mühlen
anfangs 1904 Schritte, um eine neue Verkaufsvereinbarung zu
textieren, Der ungarische hauptstädtische Mühlenverein (gegründet
1897) wies diese Annäherung der Österreicher entschieden zurück,
überarbeitete jedoch die das 2., 3. und 4. Übereinkommen zusammenfassende,
 im Jahre 1902 mit allen ungarischen Mühlen durchberatene,
 aber nicht in Geltung gelangte Vereinbarung aufs neue
und dieser Entwurf wird gegenwärtig durch die Gruppenpräsidenten
des Landesvereins der Provinzmühlen verhandelt.
Der auf die Preise ausgeübte Einfluß des Mühlenkartells ist
kaum festzustellen. Zunächst erstreckten sich die Betriebsreduktionen
 auf eine sehr kurze Zeit und traten parallel mit ungünstigen
Verhältnissen auf. Dazu kommt, daß die Getreidepreise großen