148 N. Kapitel. Die Kartell- und Trustbewegung.

Kohlenbergbau-Aktiengesellschaften, die Ungarische allgemeine
Kohlenbergbau-Aktiengesellschaft und die Salg6ö-Tarjäner Steinkohlenbergbau-Aktiengesellschaft,
 wenn auch die Vereinbarung
nicht vor die Öffentlichkeit gelangte und einige der Gesellschaften
 deren Existenz oder die bindende Kraft derselben nicht
anerkennen.)
Derselbe Grundgedanke — die Beibehaltung der Klienten —
leitet das Kartell der Versicherungsgesellschaften. Im
Sinne der Vereinbarung wird ein Versicherungsvertrag mit einer
Partei, die bereits bei einer Gesellschaft versichert ist, von einer
anderen Gesellschaft nicht abgeschlossen. Durch dieses Vorgehen
trachten die Gesellschaften den unlauteren Wettbewerb auszuschließen
 und den Mißbrauch mit 8 485 des Handelsgesetzes
(Lösung des Vertrags durch Unterlassen der Prämienzahlung)
unmöglich zu machen. Dabei existieren nach unseren Privatinformationen
 Vereinbarungen über das Prämienminimum und
die Rückversicherungsquote, so daß die Freiheit der Konkurrenz
hierdurch beträchtlich eingeschränkt erscheint, obgleich die Verringerung
 der Konkurrenzspesen (namentlich der Agentenprovisionen,
 Annoncenkosten etc.) nicht erreicht werden konnte,
Es ist eine beachtenswerte Erscheinung, daß die ungarischen
Seifen- und Kerzenfabriken, wenn sie sich auch dem österreichischen
 Kartell nicht anschlossen, ohne formelle Verpflichtung
sich den österreichischen Preisen fügen und einander durch Herabdrücken
 der Preise keine Konkurrenz machen.
Auch die Kaufleute schließen immer häufiger Verkaufspreiskartelle.
 Ein solches konnte sich im Manufakturgeschäft
nicht erhalten. Gegenwärtig besitzen das Kartell der ungarischen
 Eisengroßhändler, der Verein.der ungarischen
Petroleumgroßhändler und der Verein der ungarischen
Zuckergroßhändler eine ständige Organisation. Die beiden
letzteren trachten die Gewinneinbuße infolge des Fabrikantenkartells
 einzubringen, indem sie die teueren Einkaufspreise durch
ein Verkaufskartell ausgleichen resp. auf die Konsumenten zu
überwälzen bestrebt sind.

\ Auf dem Gebiete der ungarischen Kohlenindustrie sind letzthin trustartige Erscheinungen
 aufgetaucht, welche nach Paul Mandel hauptsächlich dadurch hervorgerufen
wurden, daß die ung. Staatsbahnen bei ihren Bestellungen einzelne große Kohlenwerke
bevorzugten. Paul Mandel empfiehlt zur Vermeidung dieses Mißbrauches die Abhaltung
 einer Enquete bei Zusicherung der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses.