8 ı3. Kartelle in Ungarn.

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Allgemein bekannt sind die Kartellvereinbarungen der
Budapester Bäcker, die schon oft die Intervention des hauptstädtischen
 Munizipiums notwendig machten.
Schließlich erwähnen wir wegen ihrer Eigentümlichkeit die
Vereinbarung der Raaber Großhändler, daß sie von jenen
Fabrikanten, die unmittelbar an kleinere Kaufleute verkaufen,
nicht einkaufen, dieselben daher buchstäblich boykottieren.

Fusionen.

Eigentliche Trusts gibt es in Ungarn nicht. Es können
höchstens einige Fusionen und zentralistische Bestrebungen konstatiert
 werden.
So haben sich in neuerer Zeit mehrere Konkurrenzunternehmungen
 teils durch Vereinigung, teils durch Verschmelzung
zu einem Ganzen zusammengeschlossen,
Um nur einige Beispiele anzuführen:
Die Elisabethmühle kaufte im Jahre 1896 die Pannoniamühle
 an und hält beide Fabriken gemeinsam im Betrieb.
Die Erste Budapester Dampfmühle hat im Januar 1904
die Aktien der Müller- und Bäckermühle und der Luisenmühle
gegen eigene Aktien umgetauscht; so wurde die Leitung der drei
Fabriken in eine gemeinsame Unternehmung vereinigt, wenngleich
die drei Firmen ihre Selbständigkeit bewahrten.
Im Jahre 1899 fusionierten die Fabriken Danubius und
Schönichen-Hartmann zu einer Aktiengesellschaft.
Ähnliche Erscheinungen treten besonders häufig auf dem
Gebiete der Eisenindustrie hervor. So hat die Rimamuränyer
Eisenwerks-Aktiengesellschaft im Jahre 1896 die „Union“
Blech- und Plattenfabrik übernommen und die Aktien der Hernädtaler-Aktiengesellschaft
 an sich gebracht.
Alle diese Erscheinungen bringen natürlich nur jene Eigenschaft
 des Trustsystems zur Geltung, daß der gemeinsame Betrieb
mit Ersparnissen verbunden ist und große Organisationen bei der
modernen wirtschaftlichen Entwicklung im Konkurrenzkampf das
Übergewicht besitzen; jener Grundgedanke des Trustsystems hingegen,
 daß die Herrschaft über ganze Industriezweige und der
Ausschluß der Konkurrenz erreicht werde, konnte von diesen
Organisationen auch nicht annähernd verwirklicht werden.