8 17. Internationale Kartelle und Trusts.

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und den deutschen Gesellschaften getroffene Vereinbarung ist im
wesentlichen folgende:
Die deutschen Gesellschaften zahlen dem Trust jährlich einen
Betrag, der der Dividende eines Aktienkapitals von 20000000
Mark entspricht; dagegen zahlt der Trust den deutschen Gesellschaften
 jährlich 6%, auf 20000000 Mark. Die Kartellorganisation
 besteht in einem Komitee, in welches der amerikanische
Trust und die deutschen Gesellschaften je zwei Mitglieder entsenden.
 Die das Kartell schließenden Parteien sind verpflichtet,
sich gegenseitig zu unterstützen, und regeln die Transportpreise
in einem besonderen Kontrakt; die Transportpreise der Passagiere
dritter Klasse werden untereinander aufgeteilt, Die Entscheidung
strittiger Fragen wird einem zu wählenden oder durch das Komitee
namhaft zu machenden Schiedsgerichte anheimgestellt, Der Kontrakt
 hält das Privileg der Hamburg- Amerika-Gesellschaft auf
den Linien New-York—Ostasien und New-York-— Ostindien auch
fernerhin aufrecht.
Den erwähnten beiden großen deutschen Schiffahrtsgesellschaften
 haben sich auch andere kontinentale Schiffahrtsunternehmungen
 alliiert, mit welchen zusammen sie eine nach den
Prinzipien des sogenannten Poolsystems organisierte Gruppe
bilden; mit den beiden leitenden deutschen Unternehmungen
schloß sich auch diese Gruppe dem Morgantrust an. Mitglieder
dieses Pools sind die Hamburg-Amerika-Linie, der Norddeutsche
Lloyd, die belgische Red-Star Line, die Holland- Amerika-Linie
und die französische Compagnie Transatlantique. Der Bund, der
den Namen Nordatlantischer Dampferlinien- Verband
führt, hat sich zur vollsten Kooperation vereinigt, So zwar, daß
prozentual das Verhältnis festgestellt wurde, nach welchem sich
die einzelnen Unternehmungen an dem Personenverkehr zwischen
Europa und Amerika beteiligen. Es wurde festgestellt, wie viel
vom Gesamtverkehr jede dieser Unternehmungen mit Rücksicht
auf den Fassungsraum und die Zahl der Fahrten der Schiffe
beanspruchen kann, und demgemäß werden auch die Verrechnungen
 vorgenommen. Das Zentralverrechnungsbureau befindet
 sich in Jena, diesem unterbreitet jedes Mitglied des Pool
seinen Verkehrsausweis, und wenn ein Mitglied mehr transportiert
hat, als nach der prozentualen Feststellung auf dasselbe entfällt,
liefert es das Plus an die Kasse des Pools ab, die dasselbe jenen

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